Ist die Arge im Recht?

Meine Mutti hatte letztes Jahr sehr Heizkosten.
Sie feuert mit Ölheizung und hat schon den Ofen nur auf Stufe 1 gehabt. Mehr sparen kann man nicht.
Sie hatte dann eine hohe Nachzahlung. Diese schickte sie der ARGE.
Daraufhin kamen Leute vom Sozialamt um meine Mutti zu überprüfen.
Soweit war aber alles in Ordnung, nur stellten die fest, das meine Mutti zuviel Geld vom Amt für die Nebenkosten bekommen hat.
Das Ende vom Lied war, das meine Mutti monatelang nichts vom Amt hörte und auch keinen neuen Bescheid für ihr Geld bekommen hat.
Nun war sie beim Amt, dort wurde ihr gesagt, das ihr Bescheid/Geld bewilligt wurde, der Brief wäre raus. Er (Geldbescheid) ist immer noch nicht da und sie hat auch kein Geld für diesen Monat auf dem Konto.
Dafür kam ein Brief, das sie zuviel Geld bekommen hat und nun muss sie alle Angaben für 2009 nochmals machen.
Wahrscheinlich muss sie jetzt das Geld zurück zahlen. Sie hat ja im Grunde schon gar Keines!
Kann sie sich dagegen wehren?

Das Zweite ist, das sie die Nachzahlung für die Heizkosten nicht bezahlt bekommt.
Das Amt meint, sie hätte unwirtschaftlich gehandelt.
Ich finde, das ist das Letzte.
Es sind immerhin fast 300 Euro! Das Öl ist nun mal teuer geworden und der Winter war auch lang gewesen. Noch dazu liegt ihr Wohnzimmer komplett im Schatten und ist auch an im Sommer/Herbst sehr kalt.

Bitte um Tipps, was wir am Besten tun sollten.

Hallo,
also in diesem speziellen Fall kann ich leider nicht helfen. Ich möchte nicht irgendwas Falsches sagen…
ich wünsche dennoch viel Erfolg im Kampf gegen die Bürokratie…
Viele Grüße
siebengebirgler

Hallo kruemel,

die ARGE hat gewisse Richtlinien, bis zu welcher Höhe Heizkosten angemessen sind. Wird diese Höhe stark überschritten, wie in diesem Fall, zahlt die ARGE die Nachkostenzahlung nicht. Ob die Wohnung im Schatten liegt, ist dabei nicht relevant. Notfalls müsste Ihre Mutter sich eine Wohnung suchen, bei der geringere Heizkosten anfallen.

Wie kommt die ARGE darauf, dass Ihre Mutter zu viel Nebenkosten erhalten hat?
Vielleicht ist der Bewilligungsbescheid auf dem Postweg verloren gegangen, dann müssten Sie bei der ARGE nochmal nachfragen.
Solange die Angaben von 2009 nicht eingereicht wurden, kann die ARGE jedoch das Arbeitslosengeld II zurückhalten, da Ihre Mutter der sog. Mitwirkungspflicht unterliegt und solange sie dieser nicht nachkommt, keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat.

Bei weiteren Fragen können Sie mich gerne nochmal anschreiben.
Viele Grüße, SweetAngel1801

meine Mutter hat schon sehr geringe Mietkosten, so günstig kommt sie nirgends unter. Den Antrag hatte sie ja schon eingereicht und soll ihn nochmals ausfüllen. Deswegen denken wir, das sie das zuvielerhaltene Geld zurück zahlen muss, weil die Arge es falsch berechnet hat.

Es geht ja um 2009, den Antrag für das neue Geld gibt man ja einige Wochen vor Ende der alten Bewilligung ab. Zumindest hat sie das immer so gemacht.

Sie hat kein Geld in diesem Monat. Oder es kommt noch, was ich aber bezweifle.

ich nochmal

ich habe mit meiner Mutti gesprochen.

Es ist so, dass sie im März den Antrag abgegben hat, seitdem hatte sie nichts vom Amt gehört.
Nun kam heute der Brief, das sie vergessen hätte, ein Formular auszufüllen!

Das hatte dem Antrag damals aber nicht begelegen.

Ich fidne das eine Frechheit, das man jetzt erst damit kommt und meine Mutti kein Geld hat.

Und ihr wurde letzten Donnerstag gesagt, der Bescheid wäre bewilligt?

Sowas kann ja wirklich nicht sein?

Ich würde ihr ja sagen, das sie Widerspruch einlegen soll, aber sie hat 10 qm zuviel Wohnfläche, zahlt aber eine sehr geringe Miete. Nicht das es dann heißt, sie soll ausziehen.

Vielleicht hat ihre Mutter da etwas falsch verstanden und es hieß, der Antrag wird gerade bearbeitet. Das kann schon mal einige Zeit dauern.
Solange kein Bewilligungsbescheid vorhanden ist, wurde die Bewilligung auch in der Regel nicht vorgenommen, da der Bescheid automatisch verschickt wird. (Es sei denn, er geht auf dem Postweg verloren…)

Es kann sein, dass die Heizkosten nur für die kleinere Wohnfläche (ohne die 10 qm) übernommen werden und Ihre Mutter deswegen „zu viel Nebenkosten“ erhalten hat, weil die anhand der angemessenen Größe berechnet wurden.

Es wäre das Beste, wenn Ihre Mutter sich mit der Sachbearbeiterin in Verbindung setzt und versucht, das Ganze zu klären. Vielleicht ist auch direkt ein persönliches Gespräch möglich.

Viele Grüße

Rechtliche Fragen kann ich leider nicht beantworten.