Ist die Außenspiegelverstellung HU-relevant?

Hallo Wissende,
kann mir jemand sagen, ob es bei der Hauptuntersuchung als Mangel gilt, wenn die Außenspiegel nicht mehr von innen, sondern nur noch von außen in die für jeden Fahrer optimale Einstellung gebracht werden können?

Nein, nicht relevant. owt
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Hallo,

würdest du das bitte Anhand einer Dienstanweisung des TÜV/DEKRA belegen ???

würdest du das bitte Anhand einer Dienstanweisung des
TÜV/DEKRA belegen ???

Muss er nicht, denn er hat Recht.
Die elektrische Verstellung muss definitiv nicht funktionieren.
Wenn der/die Spiegel manuell einzustellen sind, reicht das aus.

Gruß
O.Varon

hallo.

würdest du das bitte Anhand einer Dienstanweisung des
TÜV/DEKRA belegen ???

Muss er nicht, denn er hat Recht.

der vollständigkeit halber:
die StVZO verweist auf die RICHTLINIE 2003/97/EG, und in der steht: „Der auf der Fahrerseite angebrachte Außenspiegel muss vom Fahrzeuginneren aus bei geschlossener Tür, jedoch bei eventuell geöffnetem Fenster verstellbar sein.“

gruß

michael

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Danke schön für diese hilfreichste Antwort.
Antworten mit Quellenangabe nach dem Motto: „wo kann man das nachlesen“ sind deshalb stets am hilfreichsten, weil sie „Wissen“ von „Meinung“ abgrenzen.
Danke nochmal.

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würdest du das bitte Anhand einer Dienstanweisung des
TÜV/DEKRA belegen ???

Und was hat die STVZO mit der Dienstanweisung der DEKRA zu tun?

Kannst Du nicht einfach nur still sein?

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Antworten mit Quellenangabe nach dem Motto: „wo kann man das nachlesen“ sind deshalb
stets am hilfreichsten, weil sie „Wissen“ von „Meinung“ abgrenzen. …

siehe weiter unten…*g*

Hallo,

was ich Dir aber auch aus Erfahrung meines Vaters sagen kann:

Die Leuchtweitenregelung (LWR) der Scheinwerfer muss zwingend funktionieren. Da BMW bei frühen Modellen wie dem E30 eine Variante eingebaut hat, die gerne im Alter defekt geht, nur als komplettes zu ersetzen ist, bzw sehr teuer in Reparatur, kann es sinnvoll sein, gleich die Verstellmechanik auszubauen und ganz ohne vorzufahren.

MfG

hallo.

Die Leuchtweitenregelung (LWR) der Scheinwerfer muss zwingend
funktionieren. Da BMW bei frühen Modellen wie dem E30 eine
Variante eingebaut hat, die gerne im Alter defekt geht, nur
als komplettes zu ersetzen ist, bzw sehr teuer in Reparatur,
kann es sinnvoll sein, gleich die Verstellmechanik auszubauen
und ganz ohne vorzufahren.

und was soll das bringen? die LWR muß trotzdem zwingend funktionieren.

gruß

michael

Hallo,

und was soll das bringen? die LWR muß trotzdem zwingend
funktionieren.

Du fährst mit korrekt eingestellten Scheinwerfern ohne LWR vor und sparst Dir die teure unnötige Reparatur an dem Altfahrzeug. Autos vor 1993 hatten auch keine und es stört keinen. Die wenigsten nutzen sie eh, also warum da Geld reinstecken ?

MfG

hallo.

und was soll das bringen? die LWR muß trotzdem zwingend
funktionieren.

Du fährst mit korrekt eingestellten Scheinwerfern ohne LWR vor
und sparst Dir die teure unnötige Reparatur an dem
Altfahrzeug. Autos vor 1993 hatten auch keine und es stört
keinen.

wenn jemand ein auto hat, in dem die LWR quasi kür-ausstattung war, ja.
ob es jemanden stört, ist für vorschriften und gesetze übrigens irrelevant.

Die wenigsten nutzen sie eh, also warum da Geld reinstecken ?

ob jemand die LWR tatsächlich benutzt, steht auf einem anderen blatt.
in den allermeisten fahrzeugen nach ECE R48 ist eine LWR einfach erforderlich, um bei allen dort definierten beladungszuständen eine korrekte leuchtweite gewährleisten zu können.
das auto kann natürlich so hart gefedert sein, daß sich beladungsänderungen nur im rahmen des erlaubten einstellbereichs auswirken. dann dürfte man auch heute noch ganz ohne LWR rumfahren.

gruß

michael