Ist die Bearbeitungsgebühr und Meldeauskunft rechtens?

Hallo zusammen.
Ich bin Eigentümer einer Garage. Die Grundsteuer hat bislang immer die Hausverwaltung in Rechnung gestellt 48,14 Euro. Im Grundsteuermessbescheid sind insgesamt 6 Eigentümer eingetragen darunter auch der Hausverwalter. Seit 2015 hat der Hausverwalter die Garage verkauft. Der neuer Besitzer fordert nun die Grundsteuer 48,14€ plus 10 Euro Bearbeitungsgebühr. Der neue Eigentümer hat auch den einfachen Meldeauskunft über mein Wohnort beantragt was weitere 29 Euro sind, die er mir auch in die Rechnung stellt, obwohl die Hausverwaltung meine Adresse kennt. Nachdem ich Ihn schriftlich aufgefordert habe den Sachverhalt mit der Hausverwaltung zu klären bekam ich noch eine Mahnung mit 10 Euro Mahngebühr. Plus eine Drohung das wenn ich nicht zahle er sein Anwalt einschaltet und mir auch mit Verzugszinsen droht. Die Grundsteuer in höhe von 48,14 habe ich auf sein Konto überwiesen.

Habe von dem Vorgang nichts mehr gehört bis zum 04.01.2017 bis ein Mahnbescheid vom Amtsgericht Stuttgart kam. Mit Hauptforderung über Grundsteuermessbescheid 2016 in höhe von
48,14 Euro
+Gerichtskosten 32,00 Euro
+Auslagen 39,00 Euro
+Mahnkosten 20,00 Euro.

Was kann ich da machen! Danke!

Hallo,

vielleicht erst einmal den Sachverhalt verständlich schildern. Wieso ist verlangt der neue Eigentümer die Grundsteuer von einem der sechs früheren Eigentümer, wieso ist ein Hausverwalter (Mit)Eigentümer einer Garage, wieso verkauft die Hausverwaltung eine Garage, die insgesamt sechs Eigentümern gehört? Und das sind nur ein paar Fragen von denen, die mir spontan einfielen.

Gruß
C.

wichtig: dem Mahnbescheid sofort widersprechen !!!
sonst entsteht ein Titel, gegen den du nichts mehr machen kannst, der Verwalter jedoch einen Vollstreckungstitel bewirken kann.

Dem Hausverwalter gehörte eine von 6 Garage, die er verkauft hat. Die Grundsteuer für die Garage hat der Hausverwalter in Rechnung gestellt da er die 6 Garagen verwaltet hat.

Käse. natürlich kann man dagegen noch etwas machen. Es braucht schon noch eines Vollstreckungsbescheides. Nennt sich dann Einspruch.
So ein Antrag auf Erlass eines gerichtlichen Mahnbescheides ist keine Klage und dessen Zusendung daher auch kein Urteil.
Vielmehr sollte man vielleicht erstmal klären, ob es überhaupt ein gerichtlicher Mahnbescheid ist, so mit gelbem Umschlag und vermerktem Zustelldatum. Es soll Leute geben, die auch einfach so mal einen Antrag auf Erlass eines selbigen zuschicken, auf dass sich der Angschriebene mächtig in die Hose mache.
Ansonsten kann ich mich nur C_Punkt anschließen. Irgendwie ist die Geschichte nicht rund. Die (Garagen)Eigentümergemeinschaft muss doch schon vorher bestanden haben und es muss eine Vereinbarung gegeben haben, wie die Kosten verteilt werden, wozu naturgemäß gehört, wer das ist. Das hat bisher geklappt, also müssen diese Informationen auch einem neuen (Mit)Eigentümer bekannt sein ohne Meldeauskünfte einholen zu müssen.
Da man die hier geltend gemachte Forderung aber bereits bezahlt hat (ist sicher, dass sie auch beim Forder angekommen ist?), kann man dem Bescheid, so es denn einer ist der Einfachheit halber auch gleich widersprechen.
Und vielleicht eine neue Garage suchen. Solche Leute machen erfahrungsgemäß auch in Zukunft immer wieder Ärger. Bereitet nur Stress, den einem niemand bezahlt.

Grüße

P.S. Könnte natürlich in Stuttgart anders als im Rest der Republik sein.

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Und auf welcher grundlage hat er die in Rechnung gestellt? Weil er der Verwalter ist. Das ist er doch jetzt immer noch? Oder ist die Verwaltung der sechs Garagen am Eigentum dieser einen Garage geknüpft? Wer bekommt den Grundsteuerbescheid?

Ja da stimmt was nicht.

Ja die ist am Eigentum geknüpft. den Bescheid bekommt der neue Käufer der Garage.

Anhand der völlig unzureichenden und teilweise etwas wirren Darstellung kann ich es mir nur so zusammenreimen, daß der Käufer der einen Garage nun die Grundsteuern für alle Garagen bezahlen soll (wie auch immer es dazu gekommen ist) und „natürlich“ von den anderen Eigentümern deren Anteil an der Grundsteuer zurückhaben möchte. Das wäre an sich nicht zu beanstanden und auch nicht, daß er den Wohnort ermitteln ließ.

Aber die ganze Sache ist zu unklar, als daß ich mich dazu weiter äußern möchte.

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