Ich bin zur Zeit krank geschrieben und erhalte Verletztengeld von der BG.
Seit 4 Wochen mache ich eine Belastungserprobung. Der BU-Versicherer fragt nun, ob ich eine Wiedereingliederung (BEM) nach §84 Absatz 2 SGB IX mache.
Die Frage: Ist diese Belastungserprobung das Gleiche wie diese Wiedereingliederung ?
Danke und Liebe Grüße. Micha
Hallo,
da geht aber bei Dir und/oder deiner BU-Versicherung einiges durcheinander.
Eine Belastungserprobung ist eine medizinische Reha-Maßnahme gem. § 42 Abs. 2 Nr. 7 SGB IX,
die ggfs. gem § 27 Abs. 1 Nr. 7 SGB 7
auch von BGen erbracht werden muß
Eine Wiedereingliederung ist eine Maßnahme der medizinischen Reha gem. § 44 SGB IX:
Und ein BEM ist eine Maßnahme des Arbeitgebers gem. § 167 Abs. 2 SGB IX:
Wenn Du tatsächlich eine Belastungserprobung machst, dann hast Du über die Gewährung und Durchführung der Maßnahme einen schriftlichen Bescheid der BG bekommen. Eine Kopie des Bescheides solltest du der BU-Versicherung zukommen lassen. Das müßte für die Versicherung ausreichen.
&Tschüß
Wolfgang
Danke für die hilfreiche Antwort.