Liebe/-r Experte/-in,
Für überfällige Verbindlichkeiten wurden mir Verzugszinsen in Höhe von 15 % berechnet.
Auf den Rechnungen steht „Bei Verzug werden Zinsen in banküblicher Höhe berechnet“
Ist die Höhe überhaupt rechtens???
Ich weiß das gesetzliche Verzugszinsen 5 % bzw. 8 % über den Basiszinsatz liegen.
Die Höhe von 15 % hat mich doch sehr geschockt.
Für eine umgehende Beantwortung wäre ich sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
R.Lehmann