In letzter Zeit bin ich immer wieder auf Artikel gestoßen, die die Frage, ob eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) nötig oder unabdingbar ist, kritisch aufgegriffen haben.
Das Hauptargument, das gegen eine BU spricht, ist offenbar, dass die Versicherer den Leistungsfall auf die gesetzliche Rentenversicherung schieben und der Leistungsfall aus vielerlei Gründen damit gar nie eintritt. Aus dem Topf Rentenversicherung werden dann Umschulungsmaßnahmen etc. bezahlt. Anders gefragt: Was muss einem passieren, damit eine BU tatsächlich zahlt? Das hängt natürlich sicher von individuellen Vertragsbedingungen und Leistungen ab, aber mich würde der allgemeine Tenor interessieren.
Über Antworten würde ich mich sehr freuen - das Forum habe ich durchforstet, aber nichts gefunden.
Vielen Dank!
In letzter Zeit bin ich immer wieder auf Artikel gestoßen, die
die Frage, ob eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) nötig
oder unabdingbar ist, kritisch aufgegriffen haben.
Diese Artikel setzen sich nicht mit der Wirklichkeit auseinander.
Das Hauptargument, das gegen eine BU spricht, ist offenbar,
dass die Versicherer den Leistungsfall auf die gesetzliche
Rentenversicherung schieben und der Leistungsfall aus
vielerlei Gründen damit gar nie eintritt.
Der Versicherer kann den Leistungsfall nicht auf die gesetztliche Rentenversicherung schieben, mit welcher Berechtigung auch. Eine Berufsunfähigkeitrente gibt es in der GRV auch nicht mehr. Nun gibt es die Erwerbsminderungsrente (EMR). Eine richtige BU wird nur von den privaten Versicherern angeboten. Ob eine Versicherung leisten muß ergibt sich aus der Schwere deines Leidens und den Versicherungsbedingungen.
Aus dem Topf
Rentenversicherung werden dann Umschulungsmaßnahmen etc.
bezahlt.
Das dürfen sie auch und unter Umständen macht das sogar Sinn.
Anders gefragt: Was muss einem passieren, damit eine
BU tatsächlich zahlt? Das hängt natürlich sicher von
individuellen Vertragsbedingungen und Leistungen ab, aber mich
würde der allgemeine Tenor interessieren.
Es gibt, wie du schon sagst, individuelle Vertragsbedingungen die von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich sind. Nicht zuletzt richtet sich auch die Anerkennung einer BU danach. eine Pauschalaussage " was muss passieren" kann man nicht so ohne weiteres beantworten.
Der klare Tenor ist das eine BU für den Erwerbstätigen unverzichtbar ist, es sei denn er kann aus anderen Quellen so viele Mittel zur Verfügung stellen so das er auch ohne Zusatzrente klar kommt.
Über Antworten würde ich mich sehr freuen - das Forum habe ich
durchforstet, aber nichts gefunden.
Vielen Dank!
Bitte
Viele Grüße
Killvaas
Ohne ausreichende Berufsunfähigkeits-Absicherung droht der soziale
Abstieg.
Auf die gesetzlichen Leistungen ist kein Verlass mehr.
-seit 2001 kein gesetzlicher BU -Schutz mehr für alle nach 1961
Geborenen
-Erwerbsfähigkeit im erlernten oder ausgeübten Beruf ist kein
Kriterium mehr
-es zählt nur das Restleistungsvermögen auf dem allgemeinen
Arbeitsmarkt
Vom Staat erhält man nur noch eine Erwerbsminderungsrente:
bei bis zu 3 Stunden Arbeit am Tag: 36% des letzten Brutto
3-6 Stunden: 18% des letzten Brutto
bei über 6 Stunden: 0%
Dabei ist dem Staat nicht wichtig welchen, geschweige ob Sie ein
Beruf finden.
Es bleibt nur die Chance das Berufsunfähigkeits- Risiko privat
abzusichern.
Jeder vierte Erwerbstätige wird vor Erreichen der Altersrente Berufs-
oder Erwerbsunfähig.
Ursachen gibt es unterschiedliche wie zum Beispiel psychische Erkrankungen, Krebs bzw. andere Krankheiten oder einfach Abnutzung des Bewegungsapparates. Unfälle spielen dabei eine kleine Rolle.
Die wichtigsten Leistungen die eine private
Berufsunfähigkeitsversicherung enthalten muss:
-Verzicht auf abstrakte Verweisung
-100% Leistung ab 50% Berufsunfähigkeit
-Weltweite Deckung
-Rückwirkende Leistung ab dem 1. Monat
-keine Verpflichtung zur Umschulung
Nur wenige Gesellschaften und Tarife enthalten all diese Punkte.
Mit freundlichen Grüßen
Finanzchecks Berlin
guten abend, orange angel,
lass dich nicht von den zigtausend meinungen zur bu -versicherung verunsichern.
im grunde ist es ganz einfach:
du musst deinen versicherungsvertreter/makler/banker fragen ob er dir die bu- versicherung speziell für deinen beruf aussuchen kann.
dann frägst du ihn ob er dann auch die leistungsgarantie zu den versicherungsbedingungen , von der versicherung unterschrieben, anbieten kann.erhältst du nämlich diese leistungsgarantie, wird 100%-ig gezahlt.kein wenn und aber.
kann man dir also dies alles so anbieten, kannst du einen vertrag mit einer bu-rente von etwa 70% deines jetzigen monatlichen gehaltes/einkommen abschließen.(ein vorschlag, kommt auf deinen geldbeutel an.)
kombiniere die bu-versicherung aber nicht mit einem rentenvertrag.
aus dem einfachen grund: kannst du aus einem beliebigen grund den beitrag für deinen vertrag nicht mehr zahlen, hast du beides verloren: rente und bu-versicherung.trennst du es aber, kannst du evtl.wenigstens die bu-versicherung behalten.
zumal du für deine altersvorsorge noch etwas zeit hast.wichtiger ist für dich zuerst die vorsorge bei berufs/erwerbsunfähigkeit.
und bedenke: versicherungen ,zumal dieser art,sind nicht dazu da , geld bei nichtinanspruchnahme zurückzuzahlen.sondern sie sind dazu da, dich bei einem schaden vor dem finanziellen ruin zu bewahren.und das kostet geld.
jetzt hoffe ich, dir ein wenig auf die füße geholfen zu haben.
bartholomäus
Hallo,
kombiniere die bu-versicherung aber nicht mit einem
rentenvertrag.
aus dem einfachen grund: kannst du aus einem beliebigen grund
den beitrag für deinen vertrag nicht mehr zahlen, hast du
beides verloren: rente und bu-versicherung.trennst du es aber,
kannst du evtl.wenigstens die bu-versicherung behalten.
Es gibt durchaus gute Gründe die BU mit einer RV zu kombinieren!
Auch in einem Kombi-Vertrag kann man den RV Beitrag senken, ohne die BU zu gefährden!!!
Was bringt eine BU-Versicherung, wenn der Absturz auf „Sozialhilfeniveau“ nur ins Rentenalter verschoben wird?
Gruß
tycoon
guten tag,
richtig ist, dass natürlich bei einem kombivertrag der beitrag gekürzt werden kann.nur ist die kombination von invalidität mit altersvorsorge absolut kontraproduktiv.wie diese verträge in der praxis aussehen wissen wir zur genüge.
wir müssen nicht ein geschäftsmodell der lebensversicherer gutieren.
den beweis, dass der verbraucher so etwas benötigen soll, muss die assekuranz schon selbst erbringen, will sie ihr image nicht vollends verlieren.
mit der befürchtung, nach ablauf der bu-versicherung sowieso auf sozialhilfeniveau leben zu müssen, denke ich sollte man im übrgen keinen handel treiben.
du kannst nicht ein ganzer generation sagen, sie soll bitteschön nicht vorsorgen, denn die sozialhilfe winkt mit 67 jahren sowieso.nach dem motto: sorge dich nicht, lebe!
das ist populismus. damit ist dieser generation nicht geholfen.
und sowas wollen sie von ihrem berater/In auch gar nicht hören.
bartholomäus
guten tag,
Hallo,
richtig ist, dass natürlich bei einem kombivertrag der beitrag
gekürzt werden kann.nur ist die kombination von invalidität
mit altersvorsorge absolut kontraproduktiv.wie diese verträge
in der praxis aussehen wissen wir zur genüge.
Es gibt genügend Verträge, an denen mit Ausnahme der üblichen Kritik nichts auszusetzen ist.
wir müssen nicht ein geschäftsmodell der lebensversicherer
gutieren.
Wir müssen aber auch nicht alles schlechtreden.
mit der befürchtung, nach ablauf der bu-versicherung sowieso
auf sozialhilfeniveau leben zu müssen, denke ich sollte man im
übrgen keinen handel treiben.
Hier haben Sie mich wohl falsch verstanden. Wenn aber jemand frühzeitig BU wird kann er keine nennenswerte Altersvorsorge mehr betreiben! Eine BU ohne AV ist m.E. daher nicht zwingend sinnvoll.
du kannst nicht ein ganzer generation sagen, sie soll
bitteschön nicht vorsorgen, denn die sozialhilfe winkt mit 67
jahren sowieso.nach dem motto: sorge dich nicht, lebe!
das ist populismus. damit ist dieser generation nicht
geholfen.
Habe ich nie getan und würde ich auch nie tun.
bartholomäus
Gruß
tycoon
guten tag,
ich möchte dieses gespräch nicht zu sehr in die länge ziehen, aber eines möchte ich doch noch anmerken.
ich habe im laufe meines berufslebens viele dieser verträge gesehen.
entweder waren sie mit einer relativ hohen rente mit 65 jahren ausgestattet mit der befreiung vom beitrag bei berufsunfähigkeit, die bu-rente ist dann gering ausgeprägt.
oder eben mit einer geringen rente bei erreichen des rentenalters und einer höheren rente bei berufsunfähigkeit,befreiungsoption dann von fall zu fall.
bei der individuellen situationsanalyse war aber immer der beitragsaufwand der ausschlaggebende grund für die eine oder andere variante.d.h. es wurden grundsätzlich nur kombiverträge angeboten, so dass sich der kunde eben auch nur unter diesen o.g. varianten entscheiden musste.ungeachtet seines tatsächlichen bedarfes - und schlußendlich der subjektiven überzeugung seines beraters/In unterworfen.bei konkreter nachfrage allerdings,hinterließ dieses vorgehen bei den kunden das gefühl, es gäbe keine andere lösung oder pikanter - es wurde widerspruchslos seiner(des kunden) einschätzung gefolgt.(problematik: hoher beitrag, vorallem keine rückerstattung der beiträge!)
dazu braucht der kunde aber nicht den rat von fachleuten.dies hat mit originärer beratung nichts zu tun,schon eher etwas mit begrenztem, passendem angebot.
inwieweit diese alten verträge(neuerdings werden diese dinge ja nicht mehr so gelöst,thema haftung des beratenden!) auch im schadensfalle ihren vorgesehenen dienst erweisen werden, wird abzuwarten sein.
ohne Ihnen nun nahetreten zu wollen, dies liegt mir fern, aber
diese erfahrung deckt sich mit Ihrer aussage dass eine absicherung bu ohne die gleichzeitig zu gestaltende altersvorsorge wenigsten fällen sinn mache.
die neue zeit der finanzberatung ist angebrochen - aus sicht der kunden eine goldene zeit!
aber auch aus sicht der finanzdienstleister, denn nun ist exakte kundenbezogenheit,fachliche fitness und ein gewisses standing wieder gefragt. durch gesetzliche regulierung wird es zu einer ausdünnung des beraterangebotes kommen, was sich positiv auf die qualität der finanzberatung auswirken wird.
herzliche grüße
bartholomäus