Ist die bilanzielle Ausweisung eines Passiven

… Rechnungsabgrenzungspostens zulässig für Vorsteuern auf Ratenzahlungen

Hi!

Verstehe ich nicht ganz. Bitte präziser Sachverhalt!

Danke

derschwede77

Tut mir leid, weiß ich nicht.

Ich verstehe das anliegen nicht-
Wenn ratenzahlung egal was, wird der Gesamtkredit als Verbindlichkeit ausgewiesen und davin werden die raten gegenüber dem Bankausgang verbucht. Was soll der RAP dabei?

… Rechnungsabgrenzungspostens zulässig für Vorsteuern auf
Ratenzahlungen

Hallo covincover,

ohne konkreten Bezug, muß ich eine Vermutung anstellen!

Die Fragestellung kann m. E. lediglich im Zusammenhang mit einer größeren Anschaffung eines beweglichen Wirtschaftsgutes aufkommen, wofür eine Ratenzahlung vereinbart wurde.

In diesem Falle zieht der Rechnungsempfänger die komplette Vorsteuer sofort mittels USt.-Voranmeldung vom Finanzamt ein und zahlt dem Rechnungsschreiber auch sofort die Umsatzsteuer.

Die weitergehende Ratenzahlung beschränkt sich dann ausschließlich auf den Netto-Rechnungsbetrag.

Einen Abgrenzungsposten für Vorsteuer kann dann eigentlich nicht mehr erforderlich sein.

Beste Grüße
maasterp

Hallo Covincover,

ich glaube ich verstehe die Frage nicht so ganz. Eine passive Rechnungsabgrenzung bilde ich, wenn ich Umsätze bereits erhalten habe, die für´s nächste Jahr bestimmt sind. Mit Vorsteuer hat das nichts zu tun. Auf Umsätze wird Umsatzsteuer berechnet. Dann verstehe ich auch das Thema Ratenzahlung nicht. Wenn ich beispielsweise neue Büromöbel kaufe und nicht gleich zahlen kann sondern mit dem Händler eine Ratenzahlung vereinbare, habe ich grundsätzlich 2 Geschäfte abgeschlossen. Zum einen einen Kaufvertrag, über den eine Rechnung ausgestellt wird über den Gesamtbetrag. Aus dieser RG kann dann die Vorsteuer in voller Höhe gezogen werden. Zum anderen einen Darlehensvertrag, der ggf. zinslos ist.
Vielleicht schilderst Du deinen Fall mal genauer, damit ich Dir evtl. weiter helfen kann.
Gruß

… Rechnungsabgrenzungspostens zulässig für Vorsteuern auf
Ratenzahlungen

Nein! Vorsteuer ist eigener Bilanzposten. Abgegrenzt werden nur Aufwendungen und Erträge.

… Rechnungsabgrenzungspostens zulässig für Vorsteuern auf
Ratenzahlungen

Hallo,
mir ist zwar der zur Frage gehörende Sachverhalt nicht klar, aber grundsätzlich gilt:
Fällt bei abzugrenzenden Vorgängen Umsatzsteuer an, so richtet ihre Behandlung nach § 13 UStG (Entstehung der Steuer ) bzw. § 15 UStG(Voraussetzung für den Vorsteuerabzug).

Als Rechnungsabgrenzungsposten kommen nur Ausgaben und Einnahmen in Betracht, die auch Aufwand oder Ertrag darstellen.
Die Umsatzsteuer ist grundsätzlich erfolgsneutral und scheidet daher für eine Rechnungsabgrenzung aus.
Allerdings kann eine nichtabziehbare Vorsteuer als Aufwand in Betracht kommen. Diese ist dann mit der Hauptbetrag abzugrenzen. Dann allerdings als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten.

Gruss

… Rechnungsabgrenzungspostens zulässig für Vorsteuern auf
Ratenzahlungen

Hallo,
also mit Bilanzbuchhaltung bin ich übrfordert.

… Rechnungsabgrenzungspostens zulässig für Vorsteuern auf
Ratenzahlungen

Nein,
die Vorsteuer wird - entsprechend der Rechnung - mit der nächsten Vorsteuererklärung vom Finanzamt in einem Betrag gefordert.

… Rechnungsabgrenzungspostens zulässig für Vorsteuern auf
Ratenzahlungen

Sorry, da kann ich nicht weiterhelfen.

… Rechnungsabgrenzungspostens zulässig für Vorsteuern auf
Ratenzahlungen

kann ich nicht sagen. Nicht mein Gebiet.

MFG

das macht glaub’ ich keinen Sinn. VSt ist entweder sofort oder später abziehbar. Dem Passivposten stünde doch eine UST-Forderungn gegenüber. Was soll das also?

… Rechnungsabgrenzungspostens zulässig für Vorsteuern auf
Ratenzahlungen

Ich verstehe den Sachverhalt nicht ganz, bitte schildern Sie bei Bedarf die gesamte Situation.
Mfg
mSack

… Rechnungsabgrenzungspostens zulässig für Vorsteuern auf
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