Ist die Courtage in diesem Fall rechtmäßig?

Nehmen wir an, Person A tritt als Maklerin für eine Wohnung auf. Dafür berechnet Sie nach Vertragsabschluß 2 Kaltmieten Courtage zzgl. MwSt. Person B tritt als Wohnungsverwalter in Erscheinung, mit ihr wird der Mietvertrag abgeschlossen. Person A und B sind offenbar verheiratet, was allerdings erst nach einiger Recherche offenkundig wird. Person A und Person B haben ihre Büroräume beide unter der gleichen Anschrift, und teilen sich offenbar auch die Nutzung einiger Räume. Zwar sind ihre Telefonnr. unterschiedlich, die Fax-Nr. der beiden Personen ist allerdings identisch. Auch die Mailadresse von Person A weist auf Zugehörigkeit zur Wohnungsverwaltung der Person B hin. Bei Besuch im Maklerbüro verwendet Person A häufig die Bezeichnung „wir“, wenn Sie von Person B spricht.

Wäre die Berechnung der Courtage rechtmäßig? Oder würde Sie im Widerspruch zum WoVermRG stehen?

Bin für jede Antwort dankbar!

Hallo,

unter welcher Rechtsform firmieren denn die Personen A und B?

Als Beispiel:

Person A: Immobilien xy GmbH

und Person B: Hausverwaltungen abc

Dann wird es m.E.schwierig einen Verstoß gegen das WoVermRG nachzuweisen.

Gruß

Wolfgang

Person A würde unter dem Namen „Immobilien A“ auftreten, während Person B die Firma „Hausverwaltungen B“ betreibt. Beides scheinen Einzelunternehmungen zu sein.

Person A besäße anscheinend einen Doppelnamen im Stil von Frau A-B, träte aber nur unter Frau A auf.

Ich meine irgendwo mal gehört zu haben, dass der/die Makler/in in einer solchen o.ä. Konstruktion auf einen Interessenskonflikt hinweisen müsste. Stimmt das? In obigem Fall wäre das nicht geschehen.