Nehmen wir an, Person A tritt als Maklerin für eine Wohnung auf. Dafür berechnet Sie nach Vertragsabschluß 2 Kaltmieten Courtage zzgl. MwSt. Person B tritt als Wohnungsverwalter in Erscheinung, mit ihr wird der Mietvertrag abgeschlossen. Person A und B sind offenbar verheiratet, was allerdings erst nach einiger Recherche offenkundig wird. Person A und Person B haben ihre Büroräume beide unter der gleichen Anschrift, und teilen sich offenbar auch die Nutzung einiger Räume. Zwar sind ihre Telefonnr. unterschiedlich, die Fax-Nr. der beiden Personen ist allerdings identisch. Auch die Mailadresse von Person A weist auf Zugehörigkeit zur Wohnungsverwaltung der Person B hin. Bei Besuch im Maklerbüro verwendet Person A häufig die Bezeichnung „wir“, wenn Sie von Person B spricht.
Wäre die Berechnung der Courtage rechtmäßig? Oder würde Sie im Widerspruch zum WoVermRG stehen?
Bin für jede Antwort dankbar!