Hallo,
Wenn man als Kind eine Namensänderung hatte und den eigentlichen Geburtsname nicht angibt, sondern bei der Heirat aus Unwissenheit bei „geborene“ den „neuen Name“ eingibt, ist dann die Ehe ungültig?
Gruß Rosi
Hallo,
Wenn man als Kind eine Namensänderung hatte und den eigentlichen Geburtsname nicht angibt, sondern bei der Heirat aus Unwissenheit bei „geborene“ den „neuen Name“ eingibt, ist dann die Ehe ungültig?
Gruß Rosi
Hallo,
bei einer Namensänderung im Kindesalter gilt der neue Name als Geburtsname. Auf meinen neu beantragten Abstammungsurkunden steht der angenommene Name und in () der ehemalige Name mit dem Hinweis, daß dieser durch Eheschließung der Mutter angenommen wurde.
Gruß
Tina