Ach Anne,
wann hörst Du endlich auf, Deinen Einzelfall als Maßstab für andere Erbfälle heranzuziehen?
Du wirfst mit Begriffen um Dich, die es gar nicht gibt.
Das deutet auf alles andere als auf fundiertes Wissen hin.
meines Wissens sind vorm Erbrecht alle gleich. Ich habe nicht
subjektiv geerbt, sondern real und rechtens, mit Erbschein vom
Notar und vom Amtsgericht abgesegnet.
Du kennst nur Deinen Einzelfall.
Ich habe die Information, dass das Erbrecht bei Eheleuten in
Berlin so geregelt ist, von einem Standesbeamten und er hat
definitiv recht gehabt.
Es gibt kein spezielles Erbrecht für Eheleute in Berlin.
Es gibt aber ein sogenanntes „Berliner Testament“. Levay hat Dir den Link gesetzt. Warum hast Du das nicht gelesen? Dann wüßtest Du, daß ein „Berliner Testament“ ein (gemeinschaftliches) Testament ist, bei dem sich die Eheleute gegenseitig als Alleinerben einsetzen.
Und ein „Berliner Testament“ gilt in ganz Deutschland.
Mir ein Rätsel, was daran nun subjektiv sein soll - das wird
ja bei anderen Witwen / Witwern mit Standartehevertrag nicht
anders gehandhabt.
Es gibt keinen Standardehevertrag.
Da in einigen anderen Artikeln hier von ganz anderen
Aufteilungen die Rede ist,
Bei der gesetzlichen Erbfolge ist die Quote davon abhängig, wer von der sonstigen Verwandtschaft des Erblassers noch lebt.
würde ich doch von Unterschieden
nach Ländern (nicht in Punkto geunsätzliches Erbrecht, aber in
Punkto Ehevertrag und dessen Auswirkungen aufs Erbrecht)
ausgehen,
Das ist absoluter Quatsch.
Das Erbrecht ist im BGB geregelt, gilt also für ganz Deutschland.
Hat Dir Levay auch mitgeteilt.
zumal der mich beratende Beamte ausdrücklich vom
`Berliner Ehevertrag´ und dessen Wirkung auf die Erbaufteilung
sprach.
Es gibt keinen „Berliner Ehevertrag“.
(nebenbei: ein Testament ist kein Ehevertrag)
Und ich würde mich eher auf die Aussage eines mit dem Thema
befaßten Beamten verlassen,
Ich würde einen Standesbeamten in Fragen zur Heirat konsultieren.
als auf die diversen
unterschiedlichen Antworten, die hier erscheinen.
Du kennst nur Deinen Einzelfall und hast deswegen noch nicht mal mitbekommen, warum hier unterschiedliche Auffassungen geäußert wurden.
Aus dem Ursprungsposting geht nicht eindeutig hervor, um wessen Erbe es geht.
Da steht auch nix von einem Testament, aber Du hast sofort gewußt, daß die Witwe 100% erbt.
Aber anscheinend hat der Artikelverfasser ohnehin das
Interesse verloren, so dass wir uns die Mühe allesamt sparen
können.
Bitte spare Du Dir Deine Mühe. Tu es bitte auch zukünftig, wenn es um Erbrecht geht.
Gruß Gudrun