Ist die Ehefrau des verstorbenen Sohnes erbberecht

das war aber die frage

Hi Ann, ich gehe/ging auch davon aus, dass hier nach d. Erbbererechtigung d. Witwe ihres verstorbenen (Sohn) Mannes gefragt wird.
Immer wieder entzückend, wenn sich d. Threadersteller noch nicht mal mehr zur Aufklärung melden.
MfG ramses90.

Hallo,

meines Wissens sind vorm Erbrecht alle gleich. Ich habe nicht subjektiv geerbt, sondern real und rechtens, mit Erbschein vom Notar und vom Amtsgericht abgesegnet.
Ich habe die Information, dass das Erbrecht bei Eheleuten in Berlin so geregelt ist, von einem Standesbeamten und er hat definitiv recht gehabt.

Mir ein Rätsel, was daran nun subjektiv sein soll - das wird ja bei anderen Witwen / Witwern mit Standartehevertrag nicht anders gehandhabt.

Da in einigen anderen Artikeln hier von ganz anderen Aufteilungen die Rede ist, würde ich doch von Unterschieden nach Ländern (nicht in Punkto geunsätzliches Erbrecht, aber in Punkto Ehevertrag und dessen Auswirkungen aufs Erbrecht) ausgehen, zumal der mich beratende Beamte ausdrücklich vom `Berliner Ehevertrag´ und dessen Wirkung auf die Erbaufteilung sprach.

Und ich würde mich eher auf die Aussage eines mit dem Thema befaßten Beamten verlassen, als auf die diversen unterschiedlichen Antworten, die hier erscheinen.

Aber anscheinend hat der Artikelverfasser ohnehin das Interesse verloren, so dass wir uns die Mühe allesamt sparen können.
Gruß, Anne

Ach Anne,

wann hörst Du endlich auf, Deinen Einzelfall als Maßstab für andere Erbfälle heranzuziehen?
Du wirfst mit Begriffen um Dich, die es gar nicht gibt.
Das deutet auf alles andere als auf fundiertes Wissen hin.

meines Wissens sind vorm Erbrecht alle gleich. Ich habe nicht
subjektiv geerbt, sondern real und rechtens, mit Erbschein vom
Notar und vom Amtsgericht abgesegnet.

Du kennst nur Deinen Einzelfall.

Ich habe die Information, dass das Erbrecht bei Eheleuten in
Berlin so geregelt ist, von einem Standesbeamten und er hat
definitiv recht gehabt.

Es gibt kein spezielles Erbrecht für Eheleute in Berlin.
Es gibt aber ein sogenanntes „Berliner Testament“. Levay hat Dir den Link gesetzt. Warum hast Du das nicht gelesen? Dann wüßtest Du, daß ein „Berliner Testament“ ein (gemeinschaftliches) Testament ist, bei dem sich die Eheleute gegenseitig als Alleinerben einsetzen.
Und ein „Berliner Testament“ gilt in ganz Deutschland.

Mir ein Rätsel, was daran nun subjektiv sein soll - das wird
ja bei anderen Witwen / Witwern mit Standartehevertrag nicht
anders gehandhabt.

Es gibt keinen Standardehevertrag.

Da in einigen anderen Artikeln hier von ganz anderen
Aufteilungen die Rede ist,

Bei der gesetzlichen Erbfolge ist die Quote davon abhängig, wer von der sonstigen Verwandtschaft des Erblassers noch lebt.

würde ich doch von Unterschieden
nach Ländern (nicht in Punkto geunsätzliches Erbrecht, aber in
Punkto Ehevertrag und dessen Auswirkungen aufs Erbrecht)
ausgehen,

Das ist absoluter Quatsch.

Das Erbrecht ist im BGB geregelt, gilt also für ganz Deutschland.
Hat Dir Levay auch mitgeteilt.

zumal der mich beratende Beamte ausdrücklich vom
`Berliner Ehevertrag´ und dessen Wirkung auf die Erbaufteilung
sprach.

Es gibt keinen „Berliner Ehevertrag“.
(nebenbei: ein Testament ist kein Ehevertrag)

Und ich würde mich eher auf die Aussage eines mit dem Thema
befaßten Beamten verlassen,

Ich würde einen Standesbeamten in Fragen zur Heirat konsultieren.

als auf die diversen
unterschiedlichen Antworten, die hier erscheinen.

Du kennst nur Deinen Einzelfall und hast deswegen noch nicht mal mitbekommen, warum hier unterschiedliche Auffassungen geäußert wurden.
Aus dem Ursprungsposting geht nicht eindeutig hervor, um wessen Erbe es geht.
Da steht auch nix von einem Testament, aber Du hast sofort gewußt, daß die Witwe 100% erbt.

Aber anscheinend hat der Artikelverfasser ohnehin das
Interesse verloren, so dass wir uns die Mühe allesamt sparen
können.

Bitte spare Du Dir Deine Mühe. Tu es bitte auch zukünftig, wenn es um Erbrecht geht.

Gruß Gudrun

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Hallo,

die Frage ist vom Autor Hermann Schäfer richtig verstanden worden.

Habe den Eindruck das die Antwort auch richtig ist.

Nochmals Vielen Dank!!!

Nochmals zur Richtigstellung:

Der Sohn war verheiratet, hat keine Kinder, verstirbt. Ist denn seine Frau (Witwe)gegenüber Ihrer Schwiegereltern, wenn diese irgendwann einmal sterben sollten, erbberechtigt, ich denke an Pflichtteil, oder müßte das per Testament geregelt werden?

Danke

Der Sohn war verheiratet, hat keine Kinder, verstirbt. Ist
denn seine Frau (Witwe)gegenüber Ihrer Schwiegereltern, wenn
diese irgendwann einmal sterben sollten, erbberechtigt, ich
denke an Pflichtteil, oder müßte das per Testament geregelt
werden?

Erbberechtigt ist nur, wer entweder verwandt oder verheiratet ist oder in einem Testament bedacht wurde. Da die Schwiegertochter schon Witwe ist und der verstorbene Sohn in der Erbfolge durch den Tod ausgefallen ist und keine Blutsverwandschaft* mit den Schwiegereltern besteht, ist die Witwe nicht erbberechtigt. Sie könnte nur explizit per Testament der Schwiegereltern (mit-)bedacht werden. Um Anfechtungen zu vermeiden bzw. zu erschweren, würde ich ein solches Testament aber bei einem Notar machen.

*Eine entfernte Blutsverwandtschaft spielt keine Rolle, da geht es dann trotzdem streng nach den Ordnungen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzliche_Erbfolge#Ve…
Bedeutend sind da also meist nur Ehen zwischen Cousin und Cousine etc.

Hi,

ein Pflichtteilsanspruch besteht nicht. Erbe kann die Schwiegertochter dann werden, wenn sie von den Schwiegereltern als Erbin im Testament eingesetzt wird.

Gruß
Tina

Hi Gudrun, die Dame ist sozusagen beratungsresistenet u. ist unfähig zwischen emotionaler u. rechtsrelevanter Sicht der Dinge, hier des Erbrechtes, zu unterscheiden.
MfG ramses90.

Die Dame kennt sich mit einigen rechtlichen Dingen schlichtweg nicht aus, labert aber munter mit. Weiter unten verweist sie einen Fragenden an Anwaltskammer um die Höhe von Notarkosten für ein not. Testament zu erfragen.

*Kopfschüttel*
Tina

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