Ist die Ehefrau des verstorbenen Sohnes erbberecht

Guten Tag,

ein Sohn ist verstorben. Ist die Witwe des verstorbenen Sohnes erbberechtigt? Kinder sind aus dieser Ehe nicht hervorgegangen.

Hallo,

das hängt vom Ehevertrag ab.
Wenn kein besonderer Vertrag bemacht wurde, ist es m.W. nach Ländern unterschiedlich.
Dass die Ehefrau garnicht erbberechtigt ist, halte ich für sehr unwahrscheinlich.
In Berlin wäre die Ehefrau unter diesen Umständen zu 100% Erbin, mit Kindern noch zu 50%.

Erkundige Dich ev. beim Amtsgericht deiner Stadt.

Gruß, Anne

das hängt vom Ehevertrag ab.

Nein, vom Testament. Ehevertrag nur, soweit es um die Frage des Güterstandes geht, das wiederum ist aber nur interessant, wenn es kein Testament (und keinen Erbvertrag) gibt.

Wenn kein besonderer Vertrag bemacht wurde, ist es m.W. nach
Ländern unterschiedlich.

Nein, Erbrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt, das gilt für das ganze Bundesgebiet.

Dass die Ehefrau garnicht erbberechtigt ist, halte ich für
sehr unwahrscheinlich.

Kommt eben auf das Testament an.

In Berlin wäre die Ehefrau unter diesen Umständen zu 100%
Erbin, mit Kindern noch zu 50%.

Nein, auch in Berlin gilt:

http://dejure.org/gesetze/BGB/1931.html

Erkundige Dich ev. beim Amtsgericht deiner Stadt.

Nee, di geben nämlich keine allgemeinen Rechtsauskünfte.

Levay

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Hallo,

das Testament hatte ich vergessen, aber mit einem Testament wäre die Frage des Fragestellers ja ohnehin geklärt, oder?

Was das Erbrecht ohne ehevertragliche Regelungen angeht - ich habe vor knapp zwei Jahren meinen Mann beerbt, und zwar nach einem Erbrechtsverfahren, dass zumindest nach Berlin benannt ist - ich hatte seinerzeit den Eindruck, es gelte nicht unbedingt bundesweit.

Was am Berliner Standartehevertrag liegt (sorry, aber der Ehevertrag ist schon von Bedeutung, zumindest ohne Testament).
D.h. wenn es ein Testament gibt, kann man da schlicht nachgucken und braucht nicht groß rumzufragen.
Da ginge es dann höchstens noch um die Pflichtteile - aber wenns so kompliziert wäre, hätte der Fragesteller wohl ein bißchen dazu erwähnt.

Gibt es kein Testament, wird es etwas komplizierter.
Wenn man einen Standartehevertrag abgeschlossen hat, kann man, wenn nicht beim Amtsgericht, so doch mindestens beim Standesamt in Erfahrung bringen, wie dieser Vertrag das Erbrecht regelt.

In unserem Fall war die Art des Ehevertrages jedenfalls schon wichtig.

Gruß, Anne

Was das Erbrecht ohne ehevertragliche Regelungen angeht - ich
habe vor knapp zwei Jahren meinen Mann beerbt, und zwar nach
einem Erbrechtsverfahren, dass zumindest nach Berlin benannt
ist - ich hatte seinerzeit den Eindruck, es gelte nicht
unbedingt bundesweit.

http://de.wikipedia.org/wiki/Berliner_Testament

Was am Berliner Standartehevertrag liegt (sorry, aber der
Ehevertrag ist schon von Bedeutung, zumindest ohne Testament).

Ja, wegen des Güterstandes.

Gibt es kein Testament, wird es etwas komplizierter.
Wenn man einen Standartehevertrag abgeschlossen hat, kann man,
wenn nicht beim Amtsgericht, so doch mindestens beim
Standesamt in Erfahrung bringen, wie dieser Vertrag das
Erbrecht regelt.

Nein, kann man nicht.

Levay

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Hallo,

arbeitest Du beim Standesamt?

Es gibt druchaus nette Beamte (nicht nur beim Standesamt), die einem erklären, welchen Unterschied diese oder jene Form des Ehevertrages ausmacht, bei Erbschaftsteuererklärungen helfen etc…
Ich habe einige kennengelernt in den letzten Jahren und würde da als erstes fragen.
Wenn Du schlechte Erfahrungen mit Beamten gemacht hast, ist das ev. einfach Pech.

Gruß, Anne

Guten Tag,

ein Sohn ist verstorben. Ist die Witwe des verstorbenen Sohnes
erbberechtigt? Kinder sind aus dieser Ehe nicht
hervorgegangen.

das läßt sich so nicht generell beantworten. Aus der Formulierung „ein Sohn ist gestorben“ läßt sich entnehmen, daß die Eltern (oder zumindest ein Elternteil) noch leben.

Bevor hier alle möglichen Konstellationen aufgezeigt werden, wäre es am einfachsten, zuerst weitere Infos mitzuteilen:

  • Güterstand der Eheleute (gesetzlicher oder vertraglicher)?
  • Testament vorhanden?
  • hat der Verstorbene ein/mehrere Kind/er (aus einer früheren Ehe oder unehelich)?
  • leben die Eltern oder ein Elternteil des Verstorbenen noch?
  • leben Großeltern noch?

Gruß Gudrun

Es stellt sich eher die Frage, ob ein Toter noch erben kann, damit je nach Ehevertrag seine Witwe etwas bekommt. Und nein, kann er nicht.

Also: Die Eltern leben noch, es gibt keine Kinder außer dem verstorbenen Sohn (mal so als Beispiel, der OP hat dazu ja nichts gesagt), die Ehe des Sohnes war kinderlos (also keine Enkel aus Sicht der Erblasser). Da aber kein verwandtschaftliches Verhältnis zu den Schwiegereltern besteht, ist die Witwe nicht erbberechtigt. Ein Testament kann das ändern, aber ohne kommen dann die Erben der 2., 3. oder 4. Ordnung dran, also Großtanten und deren Nachkommen usw.

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Es stellt sich eher die Frage, ob ein Toter noch erben kann,
damit je nach Ehevertrag seine Witwe etwas bekommt. Und nein,
kann er nicht.

Sorry, habe das nicht richtig gelesen.

Hi Anne, wenn Du Dir d. Mühe machen würdest, ehe Du derartiges schreibst, Levays VIKA/VITA anzusehen, wüsstest Du, dass er fundiertes Wissen von sich gibt. Was ich in Deinen ganzen Beiträgen zu diesem Thema leider nicht feststellen kann.
Persönliche Erfahrungen stellen nämlich durchaus keine Rechtssicherheit dar, sondern sind rein subjectiv!
MfG ramses90.

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Hallo,

Es gibt druchaus nette Beamte (nicht nur beim Standesamt),

Gibt es in der Tat. Aber ich würde mich bei einer solchen Frage nicht auf nette Beamte verlassen. Nett ist aber nicht unbedingt sachkundig. Standesbeamter ist ein Ding, Rechtsauskünfte ein anderes.

die
einem erklären, welchen Unterschied diese oder jene Form des
Ehevertrages ausmacht, bei Erbschaftsteuererklärungen helfen
etc…

Gerade bei diesem Thema würde ich Standesbeamte nicht als unbedingt sachkundig ansehen, die haben zwar öfter damit zu tun, aber das bedeutet erstmal gar nichts.

Gruß
Elke

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Hi, wenn die Eltern u. weitere Erben der 2. Ordnung noch leben, erben diese zu 1/4 und die Ehefrau zu 3/4.

Erben 2.Ordnung:
Eltern des Verstorbenen, deren Kinder und Kindeskinder (also Geschwister, Neffen und Nichten des Erblassers).

MfG ramses90.

Hi, wenn die Eltern u. weitere Erben der 2. Ordnung noch
leben, erben diese zu 1/4 und die Ehefrau zu 3/4.

Die Ehefrau des _verstobenen_ Sohnes (also Witwe!!!) erbt von dessen Eltern gar nichts, denn sie ist mit den Schwiegereltern nicht verwandt. Erben kann nur, wer entweder blutsverwandt ist oder in einem Testament bedacht wurde.

Hi, wer lesen kann ist klar im Vorteil, denn davon, dass d. Ehefrau etwas von den Eltern des verstorbenen Sohnes erbt, wird von mir noch nicht einmal ansatzweise etwas erwähnt!
Und Beerben kann die Ehefrau auf jeden Fall ihren Mann auch wenn sie nicht mit diesem blutsverwandt ist! Dies ist die einzige Ausnahme zum deutschen, gesetzlichen Erbrecht die Blutsverwandtschaft betreffend.
MfG ramsesd90.

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Hi, wenn die Eltern u. weitere Erben der 2. Ordnung noch
leben, erben diese zu 1/4 und die Ehefrau zu 3/4.

Die Ehefrau des _verstobenen_ Sohnes (also Witwe!!!) erbt von
dessen Eltern gar nichts, denn sie ist mit den Schwiegereltern
nicht verwandt. Erben kann nur, wer entweder blutsverwandt ist
oder in einem Testament bedacht wurde.

Hi, wer lesen kann ist klar im Vorteil, denn davon, dass d.
Ehefrau etwas von den Eltern des verstorbenen Sohnes erbt,
wird von mir noch nicht einmal ansatzweise etwas erwähnt!

das war aber die frage.

ein Sohn ist verstorben. Ist die Witwe des verstorbenen Sohnes
erbberechtigt? Kinder sind aus dieser Ehe nicht hervorgegangen.

Deine Lesart des Ursprungspostings, …

Die Ehefrau des _verstobenen_ Sohnes (also Witwe!!!) erbt von
dessen Eltern gar nichts, denn sie ist mit den Schwiegereltern
nicht verwandt. Erben kann nur, wer entweder blutsverwandt ist
oder in einem Testament bedacht wurde.

… daß es hier um den Erbfall aufgrund des Todes der Schwiegereltern geht, bleibt solange Theorie, bis der Ursprungsposter sich hier nochmal zu Wort gemeldet hat.

Die andere Lesart natürlich auch.

Gruß Gudrun

Hi, wer lesen kann ist klar im Vorteil, denn davon, dass d.
Ehefrau etwas von den Eltern des verstorbenen Sohnes erbt,
wird von mir noch nicht einmal ansatzweise etwas erwähnt!

das war aber die frage.

ein Sohn ist verstorben. Ist die Witwe des verstorbenen Sohnes
erbberechtigt? Kinder sind aus dieser Ehe nicht hervorgegangen.

Die Info ist: „ein Sohn ist verstorben“.

Die Info ist nicht: „ein Schwiegervater/Schwiegermutter ist verstorben“.

Gruß Gudrun

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Die Info ist: „ein Sohn ist verstorben“.

Gut, dann jetzt semantische Haarspalterei… :stuck_out_tongue_winking_eye:

Wozu sollte der Begriff bzw. die Information „Sohn“ gut sein, wenn es nicht um dessen _Eltern_ geht? Gut, vom OP vielleicht etwas… erm… minimalistisch gefragt, aber ich sehe keine andere sinnvolle Interpretationsmöglichkeit. Klären könnte das aber nur der OP.

Die Info ist nicht: „ein Schwiegervater/Schwiegermutter
ist verstorben“.

Dann wäre der vermeintliche Erbfall schon eingetreten, muss aber nicht, wenn es nur darum geht, ob die Witwe potentiell erbberechtigt wäre - was sie eben nicht ist. Der OP braucht also die böse Schwiegertochter nicht explizit zu enterben… ^^
Es sei denn, da haben Cousin und Cousine geheiratet, soll ja öfters noch in abgelegeneren Bergdörfern oder dem Adel vorkommen… :wink:

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Langsam wird es echt spannend … :wink:

Die Info ist: „ein Sohn ist verstorben“.

Gut, dann jetzt semantische Haarspalterei… :stuck_out_tongue_winking_eye:

Wozu sollte der Begriff bzw. die Information „Sohn“ gut sein,
wenn es nicht um dessen _Eltern_ geht? Gut, vom OP vielleicht
etwas… erm… minimalistisch gefragt, aber ich sehe keine
andere sinnvolle Interpretationsmöglichkeit.

Nunja, wenn das Ursprungsposting aus der Sphäre der Familie des Sohnes resp. von den Eltern des Sohnes selbst stammt, ist es naheliegend, den Sohn als solchen zu bezeichnen.
Ich vermute, sie wollen wissen, ob sie die „Aussteuer“ des Sohnes zurückbekommen.

Klären könnte das aber nur der OP.

Das habe ich Dir weiter oben schon um 19.15 Uhr geantwortet.

Die Info ist nicht: „ein Schwiegervater/Schwiegermutter
ist verstorben“.

Dann wäre der vermeintliche Erbfall schon eingetreten, muss
aber nicht,

Dann wäre die Frage wahrscheinlich anders formuliert gewesen. Etwa so: „Wenn (Schwieger-)Eltern sterben (gestorben sind), ist dann die Witwe des bereits verstorbenen Sohnes erbberechtigt?“

wenn es nur darum geht, ob die Witwe potentiell
erbberechtigt wäre - was sie eben nicht ist.

Das bestreitet bisher niemand - bezogen auf den Tod der Schwiegereltern.

Der OP braucht
also die böse Schwiegertochter nicht explizit zu enterben… ^^

Wenn es so wäre: richtig.

Ich sehe aber noch einen weiteren Hinweis für ramses (welche Nr.?) und meine Lesart, nämlich die Mitteilung, daß die Ehe des verstorbenen Sohnes kinderlos war.
Für die Frage nach der Erbberechtigung einer Person ist es völlig unerheblich, ob diese Person Kinder hat oder nicht.
Warum wurde das hier explizit mitgeteilt?

Hoffentlich meldet sich der OP, damit endlich Klarheit herrscht! :wink:

Gruß Gudrun

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Dann wäre die Frage wahrscheinlich anders formuliert gewesen.
Etwa so: „Wenn (Schwieger-)Eltern sterben (gestorben sind),
ist dann die Witwe des bereits verstorbenen Sohnes
erbberechtigt?“

Das wäre viel zu einfach…

Für die Frage nach der Erbberechtigung einer Person ist es
völlig unerheblich, ob diese Person Kinder hat oder nicht.
Warum wurde das hier explizit mitgeteilt?

Weil die Agnaten ja direkt erbberechtigt wären und die Schwiegertochter damit zumindest indirekt von einem Erbe profitieren würde - vor allem dann, wenn die Kinder noch nicht mündig sind und die Mutter das Erbe verwaltet. Außerdem ist das Erbrecht wie so manches andere Recht bisweilen seltsam, da lohnt ggf. mal eine Nachfrage, ob Kinder nicht etwa etwas an der Stellung der Witwe änderten - was ja aber nicht der Fall ist. Wobei im Extremfall - dem Tod dieser hypothetischen Kinder ohne Nachkommen - die Mutter ja doch das Erbe bekäme (2. Ordnung). Aber auf die Art kann man eh lustig weiterspinnen…

Hoffentlich meldet sich der OP, damit endlich Klarheit
herrscht! :wink:

Yep.