Ist die einbehaltene Kaution zweckgebunden?

Wenn man aus einer Wohnung auszieht und mit dem Vermieter vereinbart, dass 300 Euro für Schönheitsreparaturen an den Fenstern (Abschleifen von Farbe und Neulackierung) von der hinterlegten Kaution einbehalten werden, ist der Vermieter dann verpflichtet diese Reparaturen auch ausführen zu lassen und wenn ja, bis wann?

Hallo.

Nein, der Vermieter muss die Reparatur nicht durchführen. Der Vermieter hat ein Wahlrecht. Wenn die Schönheitsreparaturen von Seiten des Mieters geschuldet waren, dann bleibt es dem Vermieter überlassen, ob er das Geld für die Reparaturen verwendet oder ob er das Geld einbehält und die Reparaturen nicht durchführt.

Hallo!

nein,er ist nicht verpflichtet zu renovieren. Er kann das Geld auch in ein üppiges Abendessen im Restaurant anlegen.

Geld ist doch eine Abgeltung der Renovierungspflicht des Mieters,der will oder kann es nicht machen,also muss er entweder einen Maler beauftragen und bezahlen oder er einigt sich mit Vermieter auf eine pauschale Abgeltung.

mfG
duck313