Ist die Einräumung eines Nießbrauchs zur Pflichtteilsabgeltung einkommenssteuerpflichtig?

Hallo,
In einer Erbschaftssache wurde zur Abgeltung eines Pflichtteils dem Pflichtteilsberechtigten ein Nießbrauch über ein Mietshaus eingeräumt, welches zur Erbmasse gehörte. Der Pflichtteilsberechtigte hat einen Anspruch auf 200000 Euro zur Abgeltung des Pflichtteils und ist der enterbte Sohn des Erblassers. Der lebenslange Nießbrauch über das Mietshaus entspricht dem Wert von 200000 Euro und wird dem Pflichteilsberechtigten mit seiner Einwilligung lebenslang eingeräumt. Stellt dies nun einen entgeltlichen oder unentgeltlichen Nießbrauch dar? Ist der Nießbrauch auf der Seite des Eigentümers einkommenssteuerpflichtig? Sprich: Muss der Eigentümer für den geldtechnisch fiktiven Abgeltungsnießbrauch Einkommenssteuer zahlen?
Vielen Dank für Eure Antworten