Ist die Entwicklung eines Spieles auf der Grundidee eines Mangas Urheberrechtsverletzung?

Hallo zusammen,

für’s Studium muss ich ein kleines Spiel entwickeln, dass ich gerne auf die Grundidee eines Mangas stützen würde. Im Spiel geht es, ähnlich wie im Manga Naruto, um die Welt von Ninja die auch solche Attacken drauf haben wie eben in dem Manga.
Meine Frage nun: Würde ich eine Urheberrechtsverletzung begehen, wenn ich eben diese Grundidee der Ninja, die solche Attacken können, nehme und ein Spiel bastle, in dem das auch möglich ist? Wenn ich meine eigene Geschichte, mit Welt entwickeln würde (muss ja nichts ausgereiftes sein, ist halt ein Projekt) und die Figuren in dieser Welt anders aussehen und heißen würden, wäre das dann eine Verletzung des Urheberrechtes, da ich quasi dem Ganzen nur ein anders Aussehen gebe, oder aber ist durch die Entwicklung der eigenen Welt mit eigenen Regeln die Abgrenzung so klar, dass es keine Verletzung darstellt?
Welche Rolle spielt dabei die Grafik? Währe die Ähnlichkeit zum Original zu groß wenn ich einen Cartoon Grafikstil verwenden würde? Dann müsste ich einen eher realistischeren Grafikstil gestalten, was schwerer werden könnte.
Über Erfahrungen und Ratschläge würde ich mich sehr freuen. Vielleicht hatte von euch ja jemand schon so einen Fall und kennt sich da aus.
Vielen Dank

Hallo!

Nein, weil der Urheberschutz die Darstellung schützt, nicht die Spielidee.

Kann man machen, ohne fremde Rechte zu verletzen.

Hinsichtlich Urheberrechten ist die Darstellung der entscheidende Punkt.

Ein grafischer Stil als solcher ist keinem Schutz zugänglich, sehr wohl aber die konkrete Darstellung in welchem Stil auch immer. Ähnlichkeiten zu anderen Darstellungen sollte man daher vermeiden. Es gibt viele Cartoons und allesamt unterliegen sie dem Urheberschutz, sofern der Urheber nicht schon mindestens 70 Jahre tot ist. Aber jedermann darf neue Cartoon-Figuren kreieren. Nur Abkupfern darf man nicht. Man muss sich schon neue Figuren ausdenken, die nicht zum Verwechseln nahe an bekannten Cartoon-Darstellungen liegen sollten. Für alle Fälle klare Kriterien zur Abgrenzung gibt es nicht; im Zweifel entscheiden Gerichte. Das kann teuer werden. Deshalb vermeidet man tunlichst Anlehnungen an bekannte Cartoon-Darstellungen. Wenn Du Deine Darstellung einem unbefangenen Dritten zeigst, der das Ninja-Zeugs kennt und Ähnlichkeiten Deiner Darstellung mit Ninja sieht, hast Du was falsch gemacht.

Gruß
Wolfgang

Hallo,

IMHO schützt das Urheberrecht die kommerzielle Verwertung von geistigen Eigentum. Dazu dürfte aber die Verwendung zu Studienzwecken nicht zählen - es ist ja primär kein Verkauf beabsichtigt. Sollte jedoch später aus der Idee eine Geschäftsidee entwickelt werden, dürfte dieser Aspekt Bedeutung bekommen.

LG
Silberloewe99

Die kommerzielle Nutzbarkeit ist ein Kriterium im Patentrecht, aber nicht beim Urheberschutz. Der Urheberschutz entsteht unabhängig von kommerzieller Nutzbarkeit und greift auch gegenüber Nachahmern ohne Absicht kommerzieller Verwertung.

Spielt keine Rolle.

Wer möchte, kann sich auf rechtlich dünnes Eis begeben, z. B. mit dem zulässigen Bildzitat. Dann ist eine Quellenangabe erforderlich und das Bild muss unverändert verwendet werden.

Gruß
Wolfgang

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