Speziell würde mich interessieren, ob die Höhe gesetzlich geregelt ist.
Zum Fall:
Ein Arbeitnehmer erhält vom Arbeitgeber für Fahrten während der Arbeitszeit (nicht zur Arbeit und nach Hause!) - z.B. zu Meetings, Einkaufen usw. eine Fahrtkostenerstattung.
Pro km zahlt der Arbeitgeber 15ct aus.
Nun hat der Arbeitnehmer von Kollegen aus anderen Betrieben erfahren, dass der AG 30ct pro km zahlen MÜSSTE. Das sei rechtlich geregelt - doch niemand konnte ihm entsprechende Infos geben.
Kann mir daher jmd. sagen, ob es tatsächlich geregelt ist, wie hoch die Erstattung pro km ist?
Alle Fahrten werden mit dem Privat-PKW unternommen - pro Monat kommen 200-300km zusätzlich zum Arbeitsweg zusammen.
Die Kosten deckeln im Moment so gerade die Unkosten für den Benzinverbrauch - weitere Kosten (Verschleiß, Unterhalt usw.) decken diese 15ct nicht mehr.
Steuerlich kann der AN 30cent pro Entfernungkilometer zwischen Arbeitsplatz und Zuhause (Entfernungkilomenter ist lediglich die Entfernung nicht die gefharenen Km) von seinen Einkünften abziehen.
Nein. Es geht hier nicht um die Kilometer und Abrechnung zwischen zu Hause und dem Arbeitsplatz.
Der AN hat sein Büro im Ort 1. Er ist für eine weitere Geschäftsstelle im Ort 2 verantwortlich.
Zwischen Ort 1 und 2 liegen z.B. 20km.
Wenn der AN seinen Arbeitsplatz Ort 1 erreicht und im Laufe des Tages Ort 2 anfährt, kann er diese gefahrenen Kilometer bei seinem arbeitgeber abrechnen.
20km x 0,15€ = 3,00€
Und die Frage ist nun, ob die 15ct eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers sind oder ob diese gesetzlich irgendwo verankert ist und falls ja, ob die Höhe ebenfalls festgeschrieben ist.
Und die Frage ist nun, ob die 15ct eine freiwillige Leistung
des Arbeitgebers sind oder ob diese gesetzlich irgendwo
verankert ist und falls ja, ob die Höhe ebenfalls
festgeschrieben ist.
Es gibt das Bundesreisekostengesetz, dessen Gültigkeit eigentlich auf Richter, Beamte etc. bezogen ist…viele Arbeitgeber oder auch Tarifverträge „hängen sich an“ und vergüten den Arbeitnehmern Wegstreckenentschädigung nach BRKG § 5… dort gibt es 20 bzw 30ct je gefahrenen km… http://www.gesetze-im-internet.de/brkg_2005/
Ein Blick in den Arbeits- bzw Tarifvertrag könnte Aufschluß bringen, ob das BRKG Anwendung findet. Falls nicht, kann es natürliche eine betriebliche oder einzelvertragliche Regelung zwischen AG und BR oder AN sein und somit auch gültig (wenn auch sicher nicht ausreichend…da hilft dann ggf. nur nachverhandeln…)