Angenommen ein Herr A. nimmt 2002 für seinen Bruder einen Kredit von 10000€ auf.
Herr A. überredet seine Ehefrau zur Mitunterschrift.
Frau A. verfügt weder über eigenes Einkommen noch Vermögen.
2004 werden Herr und Frau A. geschieden.
In den folgenden Jahren erfährt Frau A. dass Herr A. sich in der Privatinsolvenz befindet, deshalb keinen Kindesunterhalt zahlt.
2010 verweigert man Frau A. den Besitz einer ec-Karte bei der Sparkasse. Folglich fordert Frau A. eine Selbstauskunft der Schufa an. Dort ist ein nicht grundpfandrechtlich gesicherter Ratenkredit über 10000 € vermerkt, welcher ab Mai 2002 in 79 monatl. Raten zurückzuzahlen ist.
Eine Woche später erhält Frau A. die Forderung einer Bank, welche durch Verschmelzung auf eine andere Bank übergegangen ist.
Und zwar in Höhe von 17400€ !!!
(Hat Frau A. mit ihrer Schufaselbstauskunft schlafende Hunde geweckt?)
Ab wann wäre die Forderung verjährt?
Beginnt hier ab der letzten fälligen Rate, also Ende 2008 die Verjährungsfrist?
Oder hätte die Bank gleich an Frau A. herantreten müssen, da Herr A. wahrscheinlich nie eine Rate bezahlt hat?
(Frau A.lebt mit ihren Kindern seit der Scheidung von Hartz4)
Benötigt Frau A. einen Anwalt, oder kann sie selbst die Einrede der Verjährung geltend machen?
Hallo D o m i а n,
einen kleinen Teil kann ich beantworten: Eine kostenlose Datenauskunft weckt keine „schlafenden Hunde“, sie wird Vertragspartnern nicht zugänglich gemacht und kann somit nichts auslösen.
Viel Erfolg bei der weiteren Klärung!
Viele Grüße
Christian Seidenabel
SCHUFA Pressesprecher
Hallo D o m i а n,
einen kleinen Teil kann ich beantworten: Eine kostenlose Datenauskunft „weckt keine schlafenden Hunde“, sie wird Vertragspartnern nicht zugänglich gemacht und kann somit nichts auslösen.
Viel Erfolg bei der weiteren Klärung!
Viele Grüße
Christian Seidenabel
SCHUFA Pressesprecher
Hallo Christian,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Angenommen der erste Eintrag auf Frau A’s Schufaauskunft ist eine Anfrage wegen Anschriftaktualisierung und des Bezugs von Amtsgerichtsdaten.
Könnte es sein, dass die Scheidung (nehmen wir an vor 7 Jahren, und der Umzug vor angenommenen 5 Jahren) noch nicht eingetragen war? Die Bank deshalb angenommen hat Frau A. lebt noch zusammen mit ihrem Mann der sich in der Privatinsolvenz befindet.
Wurden evtl. deshalb keine Forderungen gestellt?
Ist Frau A. verpflichtet ihre Schufaeinträge regelmäßig auf Richtigkeit zu prüfen?
Frau A. hat sich beim Umzug ordnungsgemäß angemeldet,
und Herr A. 2005 wieder geheiratet.
Der ganze Fall erscheint mir sehr merkwürdig.
Frau A. wird wohl einen Anwalt bemühen müssen…
Nochmals danke für Ihre Mühe.
Gruß Domian
Hallo Domian,
das ist eine ziemlich komplexe Frage. Wäre es möglich diese schriftlich an unser Verbraucherzentrum zu schicken?
SCHUFA-Verbraucherservicezentrum
Postfach 56 40
30056 Hannover
Ggf. werden dort noch weitere Fragen entstehen, aber das kann sicher geklärt werden.
Ich hoffe das paßt?
Viele Grüße
Christian Seidenabel
SCHUFA Pressesprecher
Hallo Christian,
ja, ist okay für mich. Werde die Frage an das Verbraucherzentrum richten.
Einen Erfolg hat Frau A. heute schon erzielt!
Vor der Schufaselbstauskunft genehmigte man Frau A. lediglich ein Guthabenkonto.
Jetzt hat die Sparkasse plötzlich überhaupt kein Problem mehr eine ec-Karte
und ein „normales“ Konto zur Verfügung zu stellen !!!
Viele Grüße Domian
Hallo Domian,
klasse, das ist schon ein prima Schritt.
Viel Erfolg!
Viele Grüße
Christian Seidenabel
SCHUFA Pressesprecher