Ist die Formulierung rechtlich erlaubt ?

Hallo,

als Ergänzung zu Peronalakte soll ein Mitarbeiter eine Erlärung zur privaten Nutzung von Internet und eMail unterschreiben. Die Erklärung ist inhaltlich auch soweit in Ordnung.
Nur der letzte Satz macht dem Mitarbeiter Kopfzerbrechen:

Hiermit erkläre ich… und in ihrer jeweils gültigen Fassung anerkenne.

Mit der Formulierung …„jeweils gültigen Fassung anerkenne“ ist doch Tür und Tor geöffnet. Die Firma könnte ja dann die Fassung ändern wie sie will u.U auch zu ungunsten des Mitarbeiters.

Der Mitarbeiter überlegt ob der den Teilsatz aus der Erklärung streicht.

Danke

Hallo Albert!

Der Mitarbeiter überlegt ob :der den Teilsatz aus der :Erklärung streicht.

In solchem Fall würde ich als AG sehr klar reagieren und im Betrieb jede wie auch immer geartete private Nutzung von Mail und Internet verbieten. Das hätte für den AN den Riesenvorteil, daß es zukünftig keine für ihn nachteiligen Veränderungen in Bezug auf private Mail- und Internetnutzung geben kann :smile:.

Gruß
Wolfgang

Wie wäre es mit
Hallo,

Hiermit erkläre ich… und in ihrer jeweils gültigen
Fassung anerkenne,

vorausgesetzt, dass sie mir vorher bekannt gemacht wird!

Oder so ähnlich?

LG
Guido

Hallo!

Also eine solche Erklärung würde dem AG eine einseitige Vertragsänderung erlauben. Bevor der AN so etwas unterschreibt könnte er sich einfach mal rechtlich informieren, ob eine solche Vereinbarung so überhaupt gültig ist. Wenn nein, dann kann er sie ja unterschreiben.

Gruß
Tom