Ist die Freigabeerklärung an uns Mieter nach einem Eigentümerwechsel in dieser Art und Weise zulässig?

Einen guten Abend zusammen.

Kurz zur Vorgeschichte:

Der Gebäudeeigentümer ist im Jahre 2013 in die Insolvenz gegangen. Daher wurden ein Insolvenzverwalter und eine neue Verwaltung bestellt.

Nun sind wir Laufe dieser Woche über den Verkauf der Liegenschaft informiert worden. Dem Schreiben war eine sogenannte „Freigabeerklärung“ beigefügt. Diese soll binnen einer Frist von zwei Wochen an die noch Verwaltung zurück geschickt werden.

Der erste Absatz beinhaltet:

Hiermit erkläre ich mein Einverständnis, dass die geleistete Mietkaution auf den neuen Eigentümer übertragen wird

Soweit ich bis jetzt herausfinden konnte, ist eine aktive Mitwirkung des Mieters zur Übertragung der Kaution zum neuen Eigentümer gar nicht erforderlich oder?

Der zweite Absatz besagt:

Ich werde bei Beendigung meine Mietverhältnisses die Kaution vom neuen Eigentümer anfordern und entlasse den bisherigen Eigentümer aus der Haftung auf Rückzahlung der Kaution gem. $ 566a BGB.

Nun stellt sich die Frage wieso man freiwillig auf Rechte verzichten sollte, die den Mieter schützen sollen.

Wie ist eure Einschätzung dazu?

  1. Freigabeerklärung in dieser Art abgeben

  2. Die Abgabe verweigern und nicht reagieren

  3. Eine Modivierzierte Freigabeerklärung abgeben (ohne die
    Entlassung des Noch Eigentümers aus der Haftung).

Für eure Ratschläge möchte ich mich Bedanken.

PS unter folgendem LINK ist ein ähnlich gelagerter Fall beschrieben.

Jedoch verweisen Sie in meinem Schreiben auf $ 566a BGB.

Die Mietkaution muss beim aktuellen Hausbesitzer sein.
Für mich klingen beide Sätze logisch und vernünftig.

Mein Frage wäre: der Alter Hausbesitzer ist insolvent - ist die Kaution (wie gesetzlich vorgeschrieben) auf einem speziellen Konto eingezahlt und noch da?
Manchmal verschwinden Kautionen beim Übergang von einem Hausbesitzer zum nächsten.

Hallo,

Was willst du eigentlich?
Wenn die Gelder zum neuen Eigentümer transferiert werden, willst du sie beim alten eintreiben?
Hinzu kommt noch, wieso du einem nackten Mann in die Taschen greifen willst. Der alte Eigentümer ist insolvent, da ist also nichts zu holen! Wenn du beim alten Eigentümer einfordern würdest, der hat ja nix, gibt es im besten Fall einen Verlustschein. Also ein Papier auf welchem steht, dass du Geld zu gute hast, aber keines vorhanden ist.
Was soll das alles bringen?

Aber, wie schon geschrieben wurde, muss die Kaution beim aktuellen Eigentümer liegen.
Dieser ist automatisch dein Vertragspartner.
Die Kaution dient auch dazu, eventuelle Schäden bei einem Auszug zu decken. Solche Ansprüche kann aber nur der Vertragspartner stellen.

Und was würdest du tun, wenn der alte Eigentümer verstirbt? Dann forderst du die Kaution am Grabe zurück?

Im Normalfall wäre diese Schreiben unnötig.
Allerdings weiss ich nicht ob es im Insolvenzrecht hierzu extra Bestimmungen gibt?

Andererseits hast du einen Vorteil durch dieses Schreiben. Es wird dir garantiert, dass deine Kaution auf den neuen Eigentümer, welcher wohl solvent ist, übertragen wird! Auf Grund der Formulierung ist es egal ob das Geld beim alten Eigentümer noch zu finden ist oder nicht!

Also: Auf alle Fälle unterschreiben!

Peter(TOO)

Den ersten Absatz der vom Inso-Verwalter vorgelegten Erklärung hast Du aber schon gelesen, oder?

Wie sollte dieser denn etwas auf den neuen Eigentümer übertragen können, das „nicht mehr da“ ist?

BTW: Schuldrecht lässt sich öfter mal nicht mit gefühlter „Logik und Vernunft“ angehen.

Schöne Grüße

MM