Einen guten Abend zusammen.
Kurz zur Vorgeschichte:
Der Gebäudeeigentümer ist im Jahre 2013 in die Insolvenz gegangen. Daher wurden ein Insolvenzverwalter und eine neue Verwaltung bestellt.
Nun sind wir Laufe dieser Woche über den Verkauf der Liegenschaft informiert worden. Dem Schreiben war eine sogenannte „Freigabeerklärung“ beigefügt. Diese soll binnen einer Frist von zwei Wochen an die noch Verwaltung zurück geschickt werden.
Der erste Absatz beinhaltet:
Hiermit erkläre ich mein Einverständnis, dass die geleistete Mietkaution auf den neuen Eigentümer übertragen wird
Soweit ich bis jetzt herausfinden konnte, ist eine aktive Mitwirkung des Mieters zur Übertragung der Kaution zum neuen Eigentümer gar nicht erforderlich oder?
Der zweite Absatz besagt:
Ich werde bei Beendigung meine Mietverhältnisses die Kaution vom neuen Eigentümer anfordern und entlasse den bisherigen Eigentümer aus der Haftung auf Rückzahlung der Kaution gem. $ 566a BGB.
Nun stellt sich die Frage wieso man freiwillig auf Rechte verzichten sollte, die den Mieter schützen sollen.
Wie ist eure Einschätzung dazu?
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Freigabeerklärung in dieser Art abgeben
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Die Abgabe verweigern und nicht reagieren
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Eine Modivierzierte Freigabeerklärung abgeben (ohne die
Entlassung des Noch Eigentümers aus der Haftung).
Für eure Ratschläge möchte ich mich Bedanken.
PS unter folgendem LINK ist ein ähnlich gelagerter Fall beschrieben.
Jedoch verweisen Sie in meinem Schreiben auf $ 566a BGB.