Ist die Garantie an den Händler gebunden?

Liebe Wissenden,

ein Bekannter möchte ein neues Auto der Marke Honda kaufen und findet ein super Angebot bei Händler GutAuto. Leider ist dieser Händler 400 km entfernt vom Wohnort meines Bekannten entfernt.
Der Händler gibt an: 2 Jahre Garantie + 2 Jahre Pannenhilfe.

Ist die Garantie an den Händler GutAuto gebunden oder kann mein Bekannter auch zu einem Honda-Händler in seiner Stadt gehen und die Garantie dort in Anspruch nehmen?

Besten Dank für Euere Hilfe,
die Schlauchbootsafari

Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung - im Gegensatz zu Gewährleistung.

Und da es eine freiwillige Leistung ist, kann mam das nur mit ein Blick ind die Garantiebedingungen des Herstellers (manche Garantie erlischt beim Weiterverkauf) und des Verkäufers sehen. In deinem Beispiel ist leider noch nicht einmal klar, wer Garantiegeber ist.

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Hallo @Littlescare

eben hat sich Händler GutAuto gemeldet und schreibt:
„Sie haben 2 Jahre Garantie incl. 2Jahre Pannenhilfe.
Sie dürfen zu jedem Honda Partner in Deutschland gehen.“

Heißt das, dass Honda der Garantiegeber ist?

Besten Dank,
die Schlauchbootsafari

Natürlich, und das wäre bei Neuwagen auch immer so. Allerdings sogar weltweit.
Und wenn es hier „nur“ deutschlandweit gelten soll, dann mag das kein Neuwagen sein, sondern ein gebrauchter. Und der Garantiegeber ist der Händler, der hat aber dafür eine Versicherung abgeschlossen.

Bist du dir da sicher? Auf der Honda Homepage stehen nämlich 3 Jahre bzw 100.000 km

@Schlauchbootsafari Bring doch bitte mal etwas Licht ins Dunkel: Neu- oder Gebrauchtwagen?

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Hallo @Littlescare,

vielen Dank für Deine Recherche!
Es handelt sich um einen Neuwagen.
Ich habe „Honda“ und „Händler GutAuto“ gewählt, weil es die Fragen in dieser Kategorie abstrakt sein sollen. Es handelt sich um einn anderen Hersteller und um einen anderen Händler.

Viele Grüße,
die Schlauchbootsafari

Na, dann schau mal auf der Seite der gewünschten Automarke nach den Garantiebedingungen :grin:

Die KFZ-Hersteller bzw. deren Vertragswerkstätten sind rechtlich verpflichtet, Garantieleistungen auch auszuführen, wenn das Fahrzeug nicht bei ihnen gekauft wurde.

Zudem muss ein Händler auf Basis der gesetzlichen Sachmängelhaftung auch die Kosten tragen, die dem Verbraucher entstehen, um die Sachmängelhaftung geltend zu machen. Bei 2 x 400 KM Fahrt kommt da was zusammen.

Gelegentlich machen es die Händler aber schwer, das Recht durchzusetzen. Allerdings hatte ich bisher nie Probleme bzgl. PKW und Sachmängelhaftung/Garantie (ich kaufe EU-Reimporte). Die Werkstätten haben ein großes Interesse, dich als Kunden zu bekommen.

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Wunderbar - vielen Dank für die Antworten. Ich gebe es an meinen Bekannten weiter.

Viele Grüße,
die Schlauchbootsafari

Garantie ist keine „Leistung“, sondern ein Versprechen. Dieses Versprechen ist verbindlich und also nicht freiwillig.

Wir meinen das gleiche, drücken es aber unterschiedlich aus, in meinem Fall etwas umgangsprachlicher :wink:
Ja, die Garantie ist ein Versprechen, allerdings wird dieses freiwillig gegeben.
Ja, wenn dieses Garantieversprechen ausgesprochen wurde, hat der Garantiegeber dafür einzustehen

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