ein Bekannter möchte ein neues Auto der Marke Honda kaufen und findet ein super Angebot bei Händler GutAuto. Leider ist dieser Händler 400 km entfernt vom Wohnort meines Bekannten entfernt.
Der Händler gibt an: 2 Jahre Garantie + 2 Jahre Pannenhilfe.
Ist die Garantie an den Händler GutAuto gebunden oder kann mein Bekannter auch zu einem Honda-Händler in seiner Stadt gehen und die Garantie dort in Anspruch nehmen?
Besten Dank für Euere Hilfe,
die Schlauchbootsafari
Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung - im Gegensatz zu Gewährleistung.
Und da es eine freiwillige Leistung ist, kann mam das nur mit ein Blick ind die Garantiebedingungen des Herstellers (manche Garantie erlischt beim Weiterverkauf) und des Verkäufers sehen. In deinem Beispiel ist leider noch nicht einmal klar, wer Garantiegeber ist.
eben hat sich Händler GutAuto gemeldet und schreibt:
„Sie haben 2 Jahre Garantie incl. 2Jahre Pannenhilfe.
Sie dürfen zu jedem Honda Partner in Deutschland gehen.“
Natürlich, und das wäre bei Neuwagen auch immer so. Allerdings sogar weltweit.
Und wenn es hier „nur“ deutschlandweit gelten soll, dann mag das kein Neuwagen sein, sondern ein gebrauchter. Und der Garantiegeber ist der Händler, der hat aber dafür eine Versicherung abgeschlossen.
vielen Dank für Deine Recherche!
Es handelt sich um einen Neuwagen.
Ich habe „Honda“ und „Händler GutAuto“ gewählt, weil es die Fragen in dieser Kategorie abstrakt sein sollen. Es handelt sich um einn anderen Hersteller und um einen anderen Händler.
Die KFZ-Hersteller bzw. deren Vertragswerkstätten sind rechtlich verpflichtet, Garantieleistungen auch auszuführen, wenn das Fahrzeug nicht bei ihnen gekauft wurde.
Zudem muss ein Händler auf Basis der gesetzlichen Sachmängelhaftung auch die Kosten tragen, die dem Verbraucher entstehen, um die Sachmängelhaftung geltend zu machen. Bei 2 x 400 KM Fahrt kommt da was zusammen.
Gelegentlich machen es die Händler aber schwer, das Recht durchzusetzen. Allerdings hatte ich bisher nie Probleme bzgl. PKW und Sachmängelhaftung/Garantie (ich kaufe EU-Reimporte). Die Werkstätten haben ein großes Interesse, dich als Kunden zu bekommen.
Wir meinen das gleiche, drücken es aber unterschiedlich aus, in meinem Fall etwas umgangsprachlicher
Ja, die Garantie ist ein Versprechen, allerdings wird dieses freiwillig gegeben.
Ja, wenn dieses Garantieversprechen ausgesprochen wurde, hat der Garantiegeber dafür einzustehen