… beihilfeberechtigt
Die Ehefrau hat sich zunächst vorübergehend getrennt, Ehemann ist Beamter, sie bisher beihilfeberechtigt.
Ändert das Getrenntleben etwa an der Beihilfeberechtigung? Wenn ja, wie bekommt sie KV-Schutz?
Die Ehefrau hat sich zunächst vorübergehend getrennt, Ehemann ist Beamter, sie bisher beihilfeberechtigt.
Welche beihilfevorschrift ? Bund ? Land ? Welches ?
Ändert das Getrenntleben etwa an der Beihilfeberechtigung?
Meines Wissens nicht, bin aber nicht sicher
Wenn ja, wie bekommt sie KV-Schutz?
Wie ist sie denn jetzt versichert ? Notfalls aus der Restkostenversicherung einen Volltarif machen.