… Eigentümer mit Postanschrift zu nennen?
Seit dem Wechsel der Hausverwaltung haben wir zunehmend Probleme. Wir Mieter möchten uns daher mit einer Beschwerde an den Hauseigentümer wenden. Die Hausverwaltung möchte aber die Adresse nicht rausgeben. Ist die Hausverwaltung dazu denn nicht verpflichtet?
Sorry, aber da muss ich passen!!
Gruß
Peter
Hallo,
normalerweise gehe ich schon davon aus.
Wenn ihr nicht an die Adressen kommt, würde ich mich an eine örtliche Zeitung wenden mit einem schönen negativen Bericht…
Dann werden die meisten kooperatief.
Als Mieter hat man ein berechtigtes Interesse auf Einsichtnahme der Grundbucheintragung. Da steht zumindest der Name des Vermieters.
GNJ
TW