Ist die Heizungswartung nach Mietende Nebenkosten

Wir habe am 30.11.10 unser gemietetes Haus an den Vermieter übergeben. Am 26.01.11 erhielten wir die Nebenkostenabrechnung. In Nebenkostenabrechnung war eine Rechnung (25.01.2011)über die Wartung der Heizungsanlage aufgenommen worden. Der Auftrag wurde vom Vermieter nach Beendigung unseres Mietverhältnisses erteilt und istam 17.12.2010 durchfeführt worden.
Kann der Vermieter diese Kosten auf uns übertragen obwohl das Mietverhältnis bereits am 30.11.10 endete.
Welche Rechtsgrundlage gibt es hierfür?
Danke

Hallo,
nein, Sie müssen selbstverständlich nur für die Kosten aufkommen, die während Ihres Mietverhältnisses entstanden sind.
Also der Rechnung widersprechen.
Grüße, Zita

Wenn der Abrechnungszeitraum der Heiz- und Nebenkostenabrechnung immer das Kalenderjahr umschließt, dann hat er das Recht. Es handelt sich um eine jährlich wiederkehrende Wartung und da spielt es keine Rolle wann, sondern dass sie innerhalb des Abrechnungszeitraumes erfolgt. Allerdings darf er Euch nur anteilig Eures Nutzungszeitraumes beteiligen.
Gruß Weschdl