Kann man Einkünfte aus Kapital die über 801Euro abzuführen sind auf andere absetzbare Ausgaben anrechnen, oder wird die „Quellensteuer“ unabhängig von anderen Steuerschulden-Steuererstattungen erhoben?
Danke für die Info
Kann man Einkünfte aus Kapital die über 801Euro abzuführen sind auf andere absetzbare Ausgaben anrechnen, oder wird die „Quellensteuer“ unabhängig von anderen Steuerschulden-Steuererstattungen erhoben?
Danke für die Info
Hallo,
ich bin kein Steuerberater, sondern Buchhalter.
Die Kapitalertragsteuer wird meines Wissens pauschal erhoben. Bei der Einkommensteuererklärung kann man sie aber als bereits bezahlte Steuer angeben. Wenn Ausgaben vorhanden sind, könnte sich das vielleicht steursenkend auswirken.
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Bitte stelle deshalb keine Fragen zu persönlichen Fällen (in ich-Form).
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Hallo,
die Quellensteuer ist eine Steuervorauszahlung, d.h. diese wird genauso bei der Steuererklärung behandelt wie die Lohnsteuer.
Gruß Peter
Hallo,
Sorry für die späte Antwort.
Die frage ist, ob die Einkünfte aus deinem Kapital zu Deinem Geschäft gehören, auf die die Ausgaben entstanden sind.
Sprich: Wenn Du einen Kiosk hast und nebenbei noch ein paar Mietwohnungen, von denen Du Erträge erwirtschaftest, kannst Du z.B. die Reinigungskosten des Kiosk nicht auf die Erträge der Mietwohnungen anrechnen.
Ansonsten ist das erstmal grundsätzlich möglich.
Du kannst und solltest aber alle Aufwendungen, Deinen Kapitalerträgen unbedingt entgegen setzen. Je mehr Aufwendungen Du hast, umso weniger hoch ist der Ertrag und die damit verbundene Steuer.
Gruß
Stephan Flöth