Hallo,
vor 8 Monaten bin ich aus einer Mietwohnung ausgezogen. Im Übergabeprotokoll hat der Vermieter diverse Mängel aufgenommen, denen ich aber schriftlich widersprochen habe. Seit dem habe ich nichts mehr von meinem Vermieter gehört. Zwischenzeitlich habe ich den Vermieter mehrfach schriftlich um Auszahlung der Kaution gebeten, habe aber niemals in irgendeiner Form eine Reaktion darauf erhalten. Nun habe ich noch eine Nebenkostennachzahlung bekommen.
Eine Verrechnung der Nachzahlung mit der Kaution lehnt der Vermieter mit den Worten ab:" Eine Verrechnung der Nachzahlung mit der Kaution ist nicht möglich". Er droht mit Klage sollte ich die Nachzahlung nicht fristgemäß auf sein Konto überweisen. Auch jetzt ignoriert er jegliche Nachfrage nach Auszahlung meiner Kaution.
Meine Fragen:
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Sind Nebenkostennachzahlungen wirklich nicht mit der Kaution verrechenbar
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In welcher Zeit muss der Vermieter seine Schadensersatzforderungen aufgrund der Mängelliste geltend machen
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Wie lange kann er die Kaution zurückbehalten.