Ist die Kopie eines Widerspruchs rechtsgültig?

Hallo zusammen,

auf die Kündigung seiner Wohnung hat der Mieter mit einem Widerspruch reagiert, allerdings nur eine Kopie des unterschriebenen Schriftstückes an den privaten Vermieter gesandt.

Alle rechtlichen Fragen drumherum ignorierend: Hat so eine „Widerspruchs-Kopie“, die ja eigentlich nicht „original“ unterschrieben ist, überhaupt rechtliche Gültigkeit? Soweit ich weiß, muss man eigentlich das Original abgeben und sollte für seine eigenen Zwecke eine Kopie behalten.

Vielen Dank schon mal für’s lesen,
AGS

Hallo ags,

Alle rechtlichen Fragen drumherum ignorierend: Hat so eine
„Widerspruchs-Kopie“, die ja eigentlich nicht „original“
unterschrieben ist, überhaupt rechtliche Gültigkeit? Soweit
ich weiß, muss man eigentlich das Original abgeben und sollte
für seine eigenen Zwecke eine Kopie behalten.

nach §574b BGB Abs.1 Satz 1 (http://dejure.org/gesetze/BGB/574b.html) muß der Widerspruch schriftlich erfolgen (bedeutet Schriftform nach § 126 BGB http://dejure.org/gesetze/BGB/126.html). Dazu ist es nötig die Urkunde eigenhändig zu unterschreiben. Dies dürfte bei einer Kopie nicht gegeben sein.

Gruß

Joschi