Wegen Eigenbedarf gekündigt (nach Mietminderung) 2 Wochen vor Ablauf wurde neuer Mietvertrag vorgelegt ( Miete wurde erhöht und Vertrag auf 1 Jahr befristet . Kündigung noch rechtens . Haben noch keine neue Wohnung gefunden,was kann man machen.Verdacht auf
Vortäuschung von Eigenbedarf
Hallo,
auf den ersten Blick könnte man daraus schließen, als hätte der Vermieter die Gelegenheit genutzt, die Miete erhöhen zu können. Was gibt er denn als Grund an, warum die Wohnung erst in einem Jahr für Eigennutzung gebraucht wird? Es ist schwierig, wo etwas aus der Ferne zu betrachten, zumal Rechtsauskünfte sowieso hier nicht gegeben werden können. Offenbar gab es ja Ärger vorher, wenn die Miete gekürzt wurde. Ob der Eigenbedarf zu Recht besteht oder nicht, kann man so auch nicht wissen. Ich würde mal beim Mieterverein fragen. Die sollten sich da gut auskennen. Viel Erfolg.
Gemäß § 574b Abs. 2 Satz 1 BGB muss die schrfitlich erklärte Möglichkeit einer Widerspruchserklärung spätestens 2 Monate vor Beendigung des Mietverhältnisses dem Vermieter zugegangen sein.
Ebenso ein Härtegrund fehlenden Ersatzwohnraums substantiiert durch Gespräche mit Maklern, potenziellen Vermietern oder Behörden unter Angabe von Ort, Zeit und Gesprächsinhalt vorgetragen werden.
Inhaltlich muss der Eigenbedarf durch eine benannte Person konkret begründet werden, um wirksam zu sein. Das neue Mietvertragsangebot widerspricht dem grds. nicht, wenn sich etwa dessen Einzug um ein Jahr verschiebt.
G imager
Wegen Eigenbedarf gekündigt (nach Mietminderung) 2 Wochen vor
Ablauf wurde neuer Mietvertrag vorgelegt ( Miete wurde erhöht
und Vertrag auf 1 Jahr befristet .
Mir fehlen hier ein paar Details:
Weshalb gab es denn überhaupt eine Mietminderung ?
Und jetzt wieder eine Mieterhöhung ?
Sinnvollerweise sollte man sich hier eine Rechtsberatung einholen.
Kematef