Ist die Kündigungsfrist ok?

Hallo,

habe am 1. Januar angefangen bei einer Zeitarbeitsfirma zu arbeiten. Es sollte vorerst für 2 Wochen eine Aushilfe sein.

Danach hat sich für mich leider nichts mehr ergeben… Jetzt wurde ich zum 09.02.2011 gekündigt. Die Kündigung kam per Einschreiben am 01.02.2011.

Stimmt das alles so? Der 09.02. klingt so komisch.

Im Vertrag hab ich nix gefunden.

Danke!
lg

Hallo!
Ich denke mal dass du eine Probzeit von 6 Monaten hast. In dieser Zeit kann ohne Begründung und ohne Frist gekündigt werden.

Hallo,

habe am 1. Januar angefangen bei einer Zeitarbeitsfirma zu
arbeiten. Es sollte vorerst für 2 Wochen eine Aushilfe sein.

Hey,

nee, in diesem Fall ist die Frist eingehalten worden… Es scheint somit alles in „Ordnung“ zu sein. Das wird Dir bei Zeitarbeitsfirmen immer wieder so passieren! Dennoch, laß Dich nicht entmutigen, es wird klappen mit ner langfristigen Beschäftigung!!!

Grüße marineblau

Danach hat sich für mich leider nichts mehr ergeben… Jetzt
wurde ich zum 09.02.2011 gekündigt. Die Kündigung kam per
Einschreiben am 01.02.2011.

Stimmt das alles so? Der 09.02. klingt so komisch.

Im Vertrag hab ich nix gefunden.

Danke!

lg

Ohne den Vertrag zu kennen, ist eine Einschätzung der Situation leider nicht möglich.

Hallo,

Während der Probezeit werden oft kürzere als die normalen Kündigungsfristen vereinbart werden (mindestens jedoch eine Kündigungsfrist von 2 Wochen (§ 622 III BGB)).

Da du ja wahrscheinlich bei einer Zeitarbeitsfirma arbeitest kann es sein, daß du einem Tarifvertrag (BZA, IGZ, AMP) unterliegst. Im Vertrag müsste es einen Absatz „Kündigung“ geben. Entweder die tariflichen Fristen gelten (z.B. 1 Tag innerhalb der ersten 2 Wochen, 1 Woche bis zum Ende von drei Monaten, usw.) oder die gesetzliche Kündigungsfrist (s.o.).

Ausschlaggebend für die Berechnung der Frist, ist wann dir die Kündigung zugestellt wurde (nicht, wann du sie aus dem Briefkasten genommen hast). Wurde dir also mit einer Frist von 1 Woche am 1.2. gekündigt, Zugang 2.2., dann ist eine Kündigung mit 1 Woche Frist rechtens.

Grüße, Brewster

Nach welchem Tarifvertrag sind sie beschäftigt?

Nach dem IGZ Tarifvertrag beträgt die Kündigungsfrist in den ersten vier Wochen 2 Tage, von der fünften Woche bis zum zweiten Monat des Bescgäftigungsverhältnisses beträgt die Kündigungsfrist eine Woche, demnach wäre die Kündigung zum 9.2. korrekt.

das ist die korrekte Kündigungsfrist-in den ersten 3 Monaten 1 Woch KüFri

Ja, leider.
Während der 6-monatigen Probezeit kann das Arbeitsvehältnis in den ersten 3 Monaten mit einer Frist von einer Woche und vom 4-6 Monat mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden. Da diese Kündigung nicht zum 15. oder letzten eines Monats erfolgen muss kann auch mal ein ungerades Datum dabei herauskommen.

Viele Grüße

Hi CherryBlossom

Kündigungsfristen stehen im Tarifvertrag, den Du normalerweise mit Deinem Arbeitsvertrag ausgehändigt bekommen haben müßtest.

Da es unterschiedliche Tarifverträge in der Zeitarbeit gibt, kann ich jetzt nur raten, ob die Frist ok ist.

Also Eintrittsdatum 01.01.2011, Zugang Kündigung am 01.02.2011, Kündigungsdatum 09.02.2011 = 8 Tage Kündigungsfrist.
Die Kündigungsfrist stimmt bei BZA und IGZ => 1 Woche bis Monat 1-3 bzw. Ende 2. Monats.
Beim AMP wären es sogar nur 3 Werktage.

=> Kündigungsfrist ist leider OK
(es sei denn, Du hättest einen anderen Vertrag ohne Tarifbindung)

Gruß
Harry

Das kommt auf den Tarifvertrag an. Da gibt es utnerschiedliche Kündigungsfirsten, am besten mal bei dem Arbeitgeberverband auf die homepage gehen, von dem der Tarifvertrag angewandt wird. Da stehen dann auch die Kündigungsfristen.

Die Tarifverträge sehen relativ kurze Kündigungsfristen vor.

BZA Tarifvertrag: Während der ersten zwei Wochen des Beschäftigungsverhältnisses kann die Kündigungsfrist arbeitsvertraglich zwischen Arbeitgeber und Leiharbeitnehmer auf einen Tag verkürzt werden. Danach kann das Arbeitsverhältnis in den ersten drei Monaten der Probezeit mit einer Frist von einer Woche gekündigt werden. Erst nach Ablauf der drei Monate gilt während der restlichen Probezeit von insgesamt sechs Monaten die gesetzliche Kündigungsfrist des § 622 III BGB von zwei Wochen. Zu beachten ist, dass die kurzen Kündigungsfristen auch bei befristeten Arbeitsverhältnissen gelten.

IGZ Tarifvertrag: In den ersten vier Wochen der Probezeit kann das Beschäftigungsverhältnis mit einer Frist von zwei Arbeitstagen gekündigt werden. Von der fünften Woche an bis zum Ablauf des zweiten Monats beträgt die Kündigungsfrist eine Woche, vom dritten Monat bis zum sechsten Monat des Beschäftigungsverhältnisses zwei Wochen. Vom siebten Monat des Beschäftigungsverhältnisses an gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Diese gesetzlichen Kündigungsfristen gelten beiderseits. Probezeit und Kündigungsfristen gelten gleichermaßen für befristete Beschäftigungsverhältnisse.

Alles Gute

Hallo, Der Punkt ist im Tarifvertrag geregelt. Bei Dir ist es der AMP-Tarifvertrag, glaube ich.
www.fau.org/artikel/tarife/igz-dgb-manteltarifvertra…

Das Datim 09.02. ist somit OK.

VG

Hallo CherryBlossom,

ja, das ist in Ordnung. Im Arbeitsvertrag wirst du zur Kündigungsfrist wahrscheinlich nichts finden, guck einfach mal in den Tarifvertrag deiner Zeitarbeitsfirma. Dort ist geregelt, dass die Kündigungsfrist 1 Woche (7Tage) beträgt. Da man den Postweg der Kündigung mit 2-3 Tagen anrechnen muss (ist mal so festgelegt worden), hast du die Kündigung etwas früher erhalten, weil die Post inzwischen schneller ist.

Tut mir wirklich Leid wegen deiner Kündigung.

Viel Erfolg bei der weiteren Jobsuche und viele Grüße,

Paula

Guten Tag Users

ich habe fast gleiche Problem, nur bei mir ein bisschen anders, habe ich vertrag unterschrieben bei Zeitarbeitfirma von 14.07.11 bis 19.08.11, am 5.8.11 ich war krank, habe ich in Firma angerufen und gesagt das bin ich krank, Firma gesagt dass noch mal rufe ich am 8.8.2011, habe ich gemacht und gesagt dass ich bin krank geschrieben. Am 9.8.11 habe ich Brief gekriegt von Firma da steht „hiermit kündigen wir das Arbeitsverhältnis gemäß § 2 des Manteltarifvertrages IGZ fristgerecht zum 10.8.11“, dass bedeutet jetzt bin ich krank geschrieben und ohne arbeit mehr. Ist das in Ordnung? Jetzt wollte ich gehen bei Rechanwalt, ich hab bei bekante gefragt und die gesagt das ist nicht in Ordnung und Firma hat kein recht mich entlassen wenn bin ich krank gemeldet.

P.S Sorry für mein Deutsch, ich bin Ausländer und könnte ich nicht perfekt Deutsch schreiben.

Vielen Dank in Voraus

Das ist Ok, bei der Zeitarbeit sind am Anfang die Kündingsfristen niedrig, in der Regel 3-5 Tage. Die Personaldienstleister behalten sich das vor, damit sie nicht lange zahlen müssen falls es keine Einsätze gibt