Ist die lebenslange Beitragspflicht in der ärztlic

Guten Tag,ein Arzt ( ich bin einer) ist lebenslanges Pflichtmitglied in der ärztlichen Berufsvertretung (Ärztekammer, Kreisverband)also auch in Ruhestand (ich bin Rentner) obwohl er keine Berufsvertretung mehr braucht und hat eine lebenslange Beitragspflicht.Er muss also bis zum Tode zahlen für nichts!Ist eine derartige Beitragspflicht (nicht die Pflichtmitgliedschaft!!) nicht doch Grundgesetzwidrig?