ich habe da mal eine Frage, ich habe mir Büroräume angeschaut und würde auch gerne zugreifen, jetzt habe ich allerdings erfahren das die Maklerin des Eigentümers ist (es sind 2 Geschäftspartner die das Büro gekauft haben und jetzt untervermieten)
Ist das i.O. steht der Ehefrau die Provision zu?
Ich weiß, dass es bei der Wohnraumvermittlung ungültig ist, da würde ihr die Provision aufgrund Verflechtung nicht zustehen, aber wie siehts bei Gewerbeobjekten aus?
Hallo,
die Frage ist berechtigt, aber auf Grund der Verpflechtung ist keine Provision zu bezahlen. Dies muss aber vorher abgeklärt werden, wenn schon der Maklervertrság unterzeichnet ist Sollte nicht, so doch mit dem Hinweis darauf die Verhandlung zu führen. Die Offensichtlichkeit muss thematisiert werden. Siehe hierzu BESTIMMUNGEN DER §§ 6 Abs. 7 Abs. 10 und 15 Maklergestz, auch BGH.
gruß tummle