… Werbung erlaubt ?
Fuer Werbezwecke(Hompage)soll die Aussenkante von Briefmarken als Einfassung in einer Gestaltung (Rechteck, Quadrat) eingesetzt werden. Die Zackenform wird selbst entwickelt.
Danke ! Gruss Hans
Hallo !
Du befürchtest wohl die Briefmarkenzähnung sei urheberrechtlich geschützt ?
Das ist m.E. nach nicht der Fall,die Zähnung ist eine rein technische Einrichtung zum Trennen der Marken.
Selbst wenn man spitzfindig Markenbild,Aufdrucke und eine bestimmte Zähnung(Form und Zähnezahl je Zentimeter) als Gesamtwerk ansehen würde.
MfG
duck313
Die „Schwestern Maria“ versenden seit Jahrzehnten in der Weihnachtszeit „gezahnte Briefmarkenblöcke“, die man auf (zusätzlich zur Briefportomarke!) Briefumschläge kleben kann um dem Empfänger „Frohe Weihnachten“ zu wünschen.