Hallo,
eine Frau ist alleinerziehend mit einem Kind ( 10 Jahre ). Der Unterhalt fürs Kind kommt vom Amt ( Vater arbeitslos, nix zu holen ). Zusätzlich bekommt sie monatlich noch Unterstützung ( Ihr Gehalt reicht nicht zum Leben. Bekommt Mietzuschuß und teilweiße auch Kosten fürs Kind erstattet ).
Nun zieht diese Person mit ihrem Freund zusammen ( gemeinsame Mietwohnung ). Die Frau zahlt offiziell die Hälfte der Miete ( Kontoüberweisung auf das Konto des Freundes ). Der Freund wiederrum zahlt von seinem Konto die gesamte Miete inkl. NK an die Vermieter.
Der Freund hat einen sehr hohen Verdienst im Monat vorzuweisen ( kann locker alle ernähren).
Wie ist das jetzt wenn die Frau unterstützung fürs Kind benötigt ? Z.B. Kosten für Zahnarzt, Schule, usw. Kann Sie diese weiterhin vom Amt bekommen ? Ihr Gehalt reicht, wie bisher auch, nicht um sämtliche Kosten zu decken ( natürlich übernimmt ihr Freund im Monat alle Kosten, aber sie zahlt ja die Hälfte der Miete an ihn und hat dann nicht mehr viel übrig im Monat ).
Oder muss am Ende ihr neuer Freund einspringen der im Prinzip gar nichts mit dem Kind zu tun hat ? Den der leibliche Vater hat ja weiterhin kein Geld zur Verfügung um sein Kind zu unterstützen.
Wer weiss was ?
LG