Ist die private Videoüberwachung erlaubt?

Darf mann an unserem Hauseingang eine Vieddeokamera instaleiren,mit der mann nur unseren Eingang und unser Grunstück sehen,ist das erlaubt?

Zum besseren Verständnis, gemeint war wohl:

Darf man am eigenen Hauseingang eine Videokamera installieren, mit der nur der Eingang und Teile des Grunstückes zu sehen sind?

Sicher, diese Anlagen werden auch frei angeboten, im Paket Türsprechanlage und Klingel!

Etwas anderes ist es, Videokameras zu installieren, um die Umgebung - vor allem Nachbargrundstücke, vorbeiführende Straßen usw. - zu überwachen, das ist verboten!

Zum besseren Verständnis, gemeint war wohl:

Darf man am eigenen Hauseingang eine Videokamera installieren,
mit der nur der Eingang und Teile des Grunstückes zu sehen
sind?

Was ist ein Grunstück? Und dient eine Kamera wirklich zum Sehen?

Etwas anderes ist es, Videokameras zu installieren, um die
Umgebung - vor allem Nachbargrundstücke, vorbeiführende
Straßen usw. - zu überwachen, das ist verboten!

Sagt so pauschal welches Gesetz?

Etwas anderes ist es, Videokameras zu installieren, um die
Umgebung - vor allem Nachbargrundstücke, vorbeiführende
Straßen usw. - zu überwachen, das ist verboten!

Sagt so pauschal welches Gesetz?

Ein Urteil >>

http://ra-live.de/index.php?option=com_content&view=…

wogegen ein anderes Urteil Ausnahmen zulässt >>

http://www.wohnung.net/mietrecht/topic,30244,-videou…

Sagt so pauschal welches Gesetz?

Ein Urteil >>

Hmnö. Das ist ein Urteil, das auf Feststellungen basiert, bei denen eine Persönlichkeitsrechtsverletzung dargelegt und bewiesen worden war. Da vermag ich kein Gesetz zu erkennen, welches Deine pauschale Aussage stützen würde.

Aber nur wenn es sich um Grundstücke handelt… bei Grunstücken ist das im Grunstücksüberwachungserlaubnisgesetz geregelt.