es geht um den internationalen Handel. Ein Kunde hat sich an uns gewendet. Er hat bei einem unseriösen Händler im Ausland eingekauft (unseriös schreibe ich deshalb weil die Ware seit Monaten überfällig ist und der Händler der Anfangst perfekt englisch sprach auf einmal kein Wort englisch mehr spricht).
Nach langem Hin und Her haben wir nun eine Kopie des BL (Bill of Lading) erhalten. Allerdings muss ja nie das im Container sein was auch auf dem BL steht (zumindest gibt es dafür keine Sicherheit) und eine Packliste will der Händler im Ausland erst nach Empfang der Restzahlung zusenden. Hat jemand Erfahrungen damit wie man nur anhand des BL herausfinden kann ob auch die richtige Ware an Board ist oder geht das generell nur durch Abgleich der Packingliste?
Ich bitte nicht auf rechtliche Aspekte einzugehen da es in meinen Augen schon zum Rechtsfall wird. Sollte es schon ein Rechtsfall sein bitte ich nur um entsprechende Hinweise da wir dann einen Rechtsanwalt einschalten würden. Ich bin mir aber noch nicht ganz sicher ob es nur schon ein Rechtsfall ist oder ob es noch andere offizielle Wege über die Spedition, Reederei etc. gibt.
Nach langem Hin und Her haben wir nun eine Kopie des BL (Bill
of Lading) erhalten. Hat jemand
Erfahrungen damit wie man nur anhand des BL herausfinden kann
ob auch die richtige Ware an Board ist oder geht das generell
nur durch Abgleich der Packingliste?
Hi,
Du hast da mein volles Mitgefühl! Hab grad ähnliche Probleme mit Indien.
Gefälschte B/L’s kursieren da reihenweise und die Packing list bringt Dir auch quasi nix, da der Versender angibt was in den Kisten ist. die Spedition/Zoll prüft zwar ob generell das Richtige drin ist, z.B. Textilien, aber ob da bestimmte T-shirts oder nur bessere „Putzlappen“ drin sind… woher sollten die das Fachwissen auch haben?
Allerdings muss ja nie das im Container
sein was auch auf dem BL steht (zumindest gibt es dafür keine
Sicherheit) und eine Packliste will der Händler im Ausland
erst nach Empfang der Restzahlung zusenden.
Die Packinglist(Kopie) wird dem Versender zusammen mit der 1.B/L übergeben. Der Lieferant hat sie also definitiv schon.
Es gibt keinen Grund warum er die euch nicht schon geben soll!!!
Originalpapiere gibts erst nach ZAhlung, klar. Aber Kopien solltest Du haben sobald das Schiff den HAfen verlässt.
Klingt leider nicht gut! Hoffe Du hast Glück,
Gruss
Nick
ich verstehe nicht ganz die Ware ist monatelang überfällig aber die Restzahlung wurde noch nicht geleistet?
In der Regel bekommt man die Ware doch erst nach vollständiger Zahlung oder was wurde vereinbart?
Wie kann die Ware überfällig sein wenn es einen B/L gibt?
Anhand des B/L kann man nicht feststellen was geladen wurde. Allerdings kann man das auch nicht anhand der Packliste. Der Verkäufer stellt ja immerhin die Packliste aus.
Klarheit wird es wohl erst geben wenn die Ware angenommen wird…