Hallo,
ich hatte in einer Gesprächsrunde folgende fiktive Gegebenheit:
Herr X war verheiratet und hat aus dieser Ehe mir Frau Y einen Sohn mit Namen Tom. Die Ehe mit Frau Y wird geschieden und Herr X heiratet eine neue Partnerin, aus der ein gemeinsames Kind mit Namen Evi hervor geht. Evi ist also die Stiefschwester von Tom, der im irgendwann heiratet und eine eigene Familie gründet und Vermögen gemeinsam mit seiner Frau erwirtschaftet.
Frage: wenn Tom irgendwann stirbt, erben natürlich seine Frau und sein Kind die Hinterlassenschaft. Ist auch rechtlich seine Stiefschwester an dem erworbenen Vermögen von Tom als Stiefbruder mit erbberechtigt? Danke für die Antwort!
Grüsse fuerte