Hallo,
ich hatte in einer Gesprächsrunde folgende fiktive Gegebenheit:
Herr X war verheiratet und hat aus dieser Ehe mir Frau Y einen Sohn mit Namen Tom. Die Ehe mit Frau Y wird geschieden und Herr X heiratet eine neue Partnerin, aus der ein gemeinsames Kind mit Namen Evi hervor geht. Evi ist also die Stiefschwester von Tom, der im irgendwann heiratet und eine eigene Familie gründet und Vermögen gemeinsam mit seiner Frau erwirtschaftet.
Frage: wenn Tom irgendwann stirbt, erben natürlich seine Frau und sein Kind die Hinterlassenschaft. Ist auch rechtlich seine Stiefschwester an dem erworbenen Vermögen von Tom als Stiefbruder mit erbberechtigt? Danke für die Antwort!
Ist sie nicht solange bei seinem Tod zumindest die eigenen Kinder noch leben un er kein Testament hinterlassen hat.
Mit Testament in dem sie nicht erwähnt wird, erbt sie auch nicht.
Geschwister sind nur ebberechtigt wenn der/die Verstorbene keine Nachkommen in direkter Linie hinterläßt. ramses90
Herr X ist der Vater von Tom und Evi. Da diese verschiedenen Mütter haben, sind sie Halbgeschwister und keine Stiefgeschwister, oder zählen Halbgeschwister auch als Stiefgeschwister?
Nach gesetzlicher Erbfolge (also ohne Testament) sieht es so aus, dass für den Fall, dass die eigenen Kinder als auch die Eltern vorversterben sollten, die Halbgeschwister Erben würden.