Ist die vbldynamik wirklich nicht kündbar?

Hallo,

kann man die VBL-Dynamik KÜNDIGEN?

Laut Kundenservice der VBL nicht:
die Antwort der VBL:
Die VBLdynamik kann nicht gekündigt werden, so dass auch eine Kapitalisierung nicht möglich ist.
Sie können jedoch Ihre VBLdynamik jederzeit beitragsfrei stellen lassen.
Wir bedauern Ihnen keine günstigere Mitteilung geben zu können.

Ist das wirklich so?

Hallo,

Eine Dynamik bedeutet, dass der mtl. Beitrag jedes Jahr um XX % erhöht wird. Ist also kein eigenständiger Vertrag und kann somit auch nicht gekündigt werden.

Man kann nur die Dynamikerhöhungen einstellen lassen.

Die VBL entspricht einer Betrieblichen Alters Versorgung im öffentlichen Dienst und wird bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, jedoch frühestens mit dem 60. Lebensjahr mtl. ausgezahlt.

Viele Grüße!

Beiträge in dem Forum stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande. Bevor ihr aufgrund von Informationen in diesem Brett handelt, solltet ihr weiteren Rechtsrat einholen. Für konkrete Rechtsfragen solltet ihr die Hilfe eines Anwalts oder Steuerberaters in Anspruch nehmen. Nur Anwälte und Steuerberater geben verbindliche Rechtsauskunft, für die sie auch einzustehen haben.

Eine Dynamik bedeutet, dass der mtl. Beitrag jedes Jahr um XX
% erhöht wird. Ist also kein eigenständiger Vertrag und kann
somit auch nicht gekündigt werden.

Interessant, hat aber mit der Frage rein gar nichts zu tun.

Die VBL entspricht einer Betrieblichen Alters Versorgung im
öffentlichen Dienst und wird bei Beendigung des
Arbeitsverhältnisses, jedoch frühestens mit dem 60. Lebensjahr
mtl. ausgezahlt.

Wieder gefährliches Halbwissen.
Du weißt gar nicht, in welcher Schicht der Vertrag ist.
Riester Verträge darf man nämlich durchaus kündigen, weißt du?

Oh mann wirklich, „Versicherungsfachmann mit Schwerpunkt Öffentlichen Dienst“?
Man weiß nicht, ob man lachen oder weinen soll…

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Stellt sich noch immer die Frage, kann gekündigt werden , oder nicht?

Mein Mann konnte seine Riesterrente kündigen und hat die einbezahlten Beträge zurück beommen.

Theoretisch könnte man in eben diese Versicherung wechseln und dann kündigen…, oder?

Natürlich nur, wenn es möglich ist aus der Vbldynamik zu einem anderen Anbieter zu wechseln…

Eine Dynamik bedeutet, dass der mtl. Beitrag jedes Jahr um XX
% erhöht wird. Ist also kein eigenständiger Vertrag und kann
somit auch nicht gekündigt werden.

Das ist im Zusammenhang mit „VBL Dynmik“ Blödsinn. „VBL Dynamik“ ist der Name eines Tarifs der VBL, in dem auch teils in „dynamische“ Anlagen wie Aktienfonds investiert wird.

Und wie der Nebenposter schon sagt wird dieser Tarif sowohl für Riester-Einzahlungen als auch für Entgeltumwandlung angeboten, also für eine freiwillige Vorsorge der im öffentlichen Dienst Beschäftigten. Das, was die VBL für die Pflichtzusatzversorgung im öffentlichen Dienst macht, heißt „VBL Klassik“.

Viele Grüße,
Sebastian

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Hallo Sebastin,

danke für die Information.
Dass es einen Tarif „VBL Dynamik“ gibt war mir nicht bekannt.

Aber grundsätzlich kann eine Betriebliche Altersversorgung (Entgeltumwandlung) frühestens zum 60. Lebensjahr gekündigt werden,
oder zum nächsten Monatsersten beitragsfrei gestellt werden.

Viele Grüße!

Hallo Versicherungsmann,

Auch als Spezialist des öffentlichen Dienstes kann man nicht alles wissen. Wie bereits schon bemerkt, kannte ich den Tarif „VBL Dynamik“
nicht.

Aber nach Deiner abschließenden Bemerkung gehe ich davon aus,
dass Du allwissend bist und einfach alles weißt.

Viele nette Grüße!

Hallo,

bei Abschluss eines Vertrags erhält man zwangsläufig die Versicherungsbedingungen. Ein Blick in die AVB VBLdynamik Seite 1 (!) verrät …

§ 2 Beginn und Ende der freiwilligen Versicherung
(…) Die Kündigung des Vertrags durch die Versicherungsnehmerin/den
Versicherungsnehmer führt ebenfalls zur Beitragsfreistellung.

Noch schlauer wäre es, das schon vor Vertragsabschluss nachzuschauen und/oder sich unabhängig beraten zu lassen.

Die Regelung ist sogar konform mit dem Zertifizierungsgesetz. Würde es sich um einen privaten Anbieter handeln, würde die Regelung von Verbraucherschützern sicher hart kritisiert.

Viele Grüße
oscar.