Ist die Verwendung von Nominalbeträgen bei Berechnung der Kapitalertragssteuer verfassungsgemäß

In Deutschland gibt es Inflation und die Kapitalertragssteuer oder Abgeltungssteuer. Es werden also „Kapitalerträge“ versteuert, die real womöglich gar keine Erträge sind. Liegt der Zinssatz unterhalb der Inflationsrate, werden sogar reale Kapitalverluste noch besteuert. Verstößt die Regelung nicht gegen die Verfassung (Gleichheitsgrundsatz würde mir einfallen)? Gegen den gesunden Menschenverstand verstößt das Gesetz auf jeden Fall.
Hat bereits jemand dagegen geklagt?

Hallo
das sich da mal jemand meldet finde ich ja für gut.
natürlich sind es keine erträge.man hat sogar den sparerfreibetrag der das ein wenig abfedern soll drastisch gekürzt.
aus meiner sicht ist es ein klarer verstoß gegen die verfassung.(wie es ja auch die vermögenssteuer war.)
die ja nicht abgeschafft sondern nur nicht mehr erhoben wird.
hier ist eine klage längst überfällig.
aber wer fängt an.event. eine sammelklage.
könnte man über das internet leute finden die sich anschließen würden.ich wäre dabei.weil mir das auch schon lange im magen liegt.
es muß in jedem fall die geldentwertung bei der besteuerung vorher abgezogen werden.

Mit freundlichen grüßen

Hallo,

leider kann ich zu diesem Thema keine fundierte Aussage treffen, die weiterhelfen könnte. Bin selbst in diesem Thema nicht bewandert, tut mir Leid.

MfG
TT

Hallo,
Inflation hat es leider immer gegeben. Sie wirkt sich nur ganz unterschiedlich aus, auch da Investoren individuell ganz unterschiedlich Geld anlegen. Der Zins sollte nicht nur einen Ausgleich für die Geldentwertung bieten, sondern vielmehr das mit der Geldanlage einhergehende Risiko verzinsen. Je höher das Risiko eines Verlustes, desto höher der Zins.
Die Besteuerung kann die Inflation nicht berücksichtigen. Abgesehen davon, dass es das System noch mehr verkomplizieren würde, glaube ich auch nicht, dass dadurch das System gerechter würde.
Inwieweit verfassungsgemäß ein Rechtsanspruch ableitbar wäre halte ich für sehr fraglich. Ob schon mal einer geklagt hat, weiß ich nicht.

Danke für die Antwort. Naja Nominelle Zinsen = Reale Zinsen + Inflation. Mann müsste nur mit dem Kapitalertrag noch den zugehörigen Zinssatz übermitteln und schon kann der reale Ertrag = reale Zinsen errechnet und besteuert werden. Ist nur unwesentlich komplizierter, aber fairer. Gegen Datenschutzbedenken: Der Kapitalertrag lässt ja soweiso schon einen Rückschluss auf das Vermögen ziehen.
Gegen welchen Verfassungsgrundsatz das verstößt - da ist mir auch noch keine Idee gekommen.

Danke Manfred für die ermutigende Antwort. Gegen welchen Verfassungsgrundsatz verstößt das denn? Fällt dir ne schlüssige Argumentation ein.

Viele Grüße

Hallo angelamerkel (super Name, in Verbinung mit dieser Frage… ;o),

da die Frage doch eher in Richtung Verfassungsrecht geht, kann ich leider nicht mit Fachwissen glänzen, sondern nur mit folgenden Überlegungen:

M.E. hat eine Klage mit der Begründung der fehlenden verfassungsmäßigkeit keinen Erfolg:

Zum einen werden alle natürlichen Personen in Deutschland durch diese Regelung gleich „ungerecht“ behandelt. Von daher schließe ich den Bezug auf den Gleichheitsgrundsatz aus. Oder meinst du mit deinem Hinweis etwas anderes?

Zum anderen hat das Problem generell bereits vor Einführung der Abgeltungssteuer bestanden (z.B. die Kapitalertragssteuer auf einfache Zinsen eines Spar-Kontos oder auf Bundesanleihen bspw.), ohne dass eine Klage erfolgreich war (wenn überhaupt eine angestrengt wurde).
Das einzige, was früher „besser“/anders war - zumindest inflationstechnisch gesehen - dass Kursgewinne aus Wertpapieranlagen, die man länger als ein Jahr gehalten hat (also somit auch länger einer eventuellen Inflation ausgesetzt waren) gar nicht zu versteuern waren.
Darüber hinaus wurden Dividenden und Ausschüttungen „nur“ dem Halbeinkünfteverfahren unterworfen und dadurch die Wirkung der vor-Inflation-Besteuerung nur gemildert ins Gewicht fiehl.

Ich hoffe, dir dennoch in gewisser Weise hilfreich gewesen zu sein. Falls du die echte Bundeskanzlerin sein solltest, würde ich mich über eine Einladung zu einer Diskusionsrunde (über dieses oder andere politische Themen) gerne freuen… ;o)

Mit besten Grüßen

HiLander

In Deutschland gibt es Inflation und die Kapitalertragssteuer oder Abgeltungssteuer. Es werden also „Kapitalerträge“ versteuert, die real womöglich gar keine Erträge sind. Liegt der Zinssatz unterhalb der Inflationsrate, werden sogar reale Kapitalverluste noch besteuert.
Verstößt die Regelung nicht gegen die Verfassung (Gleichheitsgrundsatz würde mir einfallen)? Gegen den gesunden Menschenverstand verstößt das Gesetz auf jeden Fall.
Hat bereits jemand dagegen geklagt?

Zu Ihrer Berechnung: Inflation ist laufender Prozess:welche Stichtage legen Sie für die Bemessung zugrunde? Rohstoffe verzeichnen ganz andere Preissteigerungsraten in höherer Geschwindigkeit als Immobilien- diese haben, je nach Region eine ganz unterschiedliche Preisentwicklung erfahren. Jetzt soll der Investor, der sein Kapital auf dem Sparbuch liegen hat, einen Ausgleich für die Geldentwertung kriegen, der Investor, der in Sachwerte investiert ist nicht? Wie wird mit den unterschiedlichen Inflationsraten der Amlagebereiche verfahren?
Ich sehe keine Chance für Ihren Ansatz.

hallo.

nein, dagegen habe ich noch nicht geklagt.
ich kann hier leider nicht weiterhelfen.

chris

hallo

es werden nur gewinne versteuert wenn du 12000 € eingezahlt hast und es sind nur noch 11800 € bei auszahlung kannst du den verlust sogar geltend machen.

mfg
bernhard

Hallo Bernhard,
nicht einmal alle reelle Verluste, kann man durch die neue Regelung der Abgeltungsteuer, nicht immer anrechnen !!
Bezüglich der aberwitzigen Norminalbesteuerung,
stellen sich Politiker, die Steuergewerkschaft, und sogar der Steuerzahler Bund, „taub“
In NRW, werden sogar, nun noch 200 Beamte zur Betriebsprüfung, mehr eingestellt.
Die Pensionen. z T ( Ehepartner) über den Tod hinaus,
sind für unseren katastrofalen verschuldeten Staat kein Problem??
Wir " verjubele" unsere Altersrücklagen !!
Wenn sie dann verbraucht sind, lassen wir uns
im Altersheim, vom Sozialamt versorgen .
Das ist ja anscheinet, von unseren Beamtenstaat , so gewollt ??
Gruß,
Hartmut