Liebe Experten,
Wir sind eine WEG mit 3 Eigentümern und machen unsere Hausverwaltung seit 3 Jahren selber. Die vom Vor-vorbesitzer 1993 eingebaute Gaube wurde vom Bauamt genehmigt, aber nicht in die Teilungserklärung eingetragen. Ich kaufte 2008 die Wohnung in dem Glauben, alle Fenster seien Gemeinschaftseigentum. 2016 musste das Gaubenfenster ausgetauscht
werden, weil es durchregnete. Die Eigentümergemeinschaft beschloss den
Fensteraustausch und jeder bezahlte seinen Anteil. Bei der diesjährigen
Eigentümerversammlung kamen die beiden Miteigentümer auf die Idee, ihr Geld (ca. 2000 Euro) zurückzuverlangen, weil ihnen eingefallen ist, dass der
Vor-vorbesitzer das Fenster ja zum eigenen Vergnügen eingebaut hat und dass somit ich allein für den Austausch verantwortlich bin. Ich sehe das anders.
Kann mir jemand einen Rat geben? Falls ich für die Miteigentümer etwas
„Offizielles“ benötige, müsste ich dann zum Anwalt oder zu einem
Architekten oder gibt es einen Paragraphen im Internet, den ich als
„Beleg“ ausdrucken kann. Wäre sehr dankbar.
Gruß Michaela
Lies mal hier, http://www.hausverwalter-vermittlung.de/blog/sondernutzungsrecht/ spez. unter
c. Grenzen bei baulichen Veränderungen
und
4. Regelungen zur Kostentragung
Zudem gehörenen, Dächer, Wände, Decken immer zum Gemeinschaftseigentum. ramses90
Vielen Dank für den Link. Jetzt muss ich das noch in eine den Nachbarn verständliche Form bringen. lg
hm, ich würde es im Original weiterleiten, nicht das (ungewollt) eine Aussage inhaltlich verändert wird und dann darum ein Streit entbrennt
Danke, hat mir sehr weitergeholfen! lg