Ist die weitergabe von Kundendaten an

… Callcenter legal?
Ist es gesetzlich in Ordnung, wenn ich als Kunde bei einem beliebigen Unternehmen (z.B Telefon/Handy) einen Vertrag eingehe, meine Daten (Bankdaten, Schufaauskunft, Adressdaten, usw.) und Anfragen an ein Callcenter (Zeitarbeiter)weitergegeben werden?

Wenn der Vertrag dieses beinhaltet - ja. Meistens ist das so.. die Daten können innerhalb eines Unternehmens bzw. der Partner (outsourced-Firmen bsp. Callcenter) zur Pflichterfüllung des Vertrages ohne weiteres an Callcenter-Mitarbeiter weitergegeben werden. Allerdings sollte ohne Wissen des Kunden diese Daten an Dritte, ohne Einwillung, nicht weitergegeben werden dürfen. Allerdings könnte es sein das genau dieses in dem Vertrag drinsteht, daher entweder den Vertrag genau durchlesen oder nachfragen. Oft ist es leider so, dass Firmen Callcenter beauftragen den Kundenkontakt abzuwickeln (s.o. Outsourcing). Das ist gängige Praxis.

Gruß
Sten

erstmal vielen Dank für die Info… Das Thema beschäftigt mich seit längerem, habe auch mal in meinem Vertrag geschaut, wie Du schon sagst steht im Vertrag etwas über Partner… Kann ich mich dagegen wehren? Gibt es die Möglichkeit zu fordern direkt mit meinem Vertragspartner zu sprechen? Diese Mitarbeiter werden ja angewiesen sich unter dem Namen des Unternehmens auszugeben, telefonisch wie auch schriftlich. Und wenn nicht, ist das evtl. ein Kündigungsgrund? Gibt es noch Unternehmen, die ihre Kunden selber betreuen? Gibt es eine Möglichkeit da eine verbindliche Zusage im Vorfeld zu verhandeln?

hallo,
ja, diese Möglichkeit ist im Bundesdatenschutzgesetz auch vorgesehen, dass ein Unternehmen die daten durch ein anderes Unternehmen „verarbeiten/nutzen“ lässt. Es gibt dafür aber bestimmte gesetzliche Anforderungen (§ 11 Bundesdatenschutzgesetz), in denen die Aufgaben und Pflichten des Auftraggebers (zB Telefonprovider) und des Auftragnehmers (callcenter) genau beschriebene sind. verantwortlich belibt in diesen Fällen immer der Auftraggeber. der Auftragnehmer darf die Daten nur für den beauftragten Zweck (zB Kundenberatung) verwenden und muss sie nach Beendigung der Beauftragung wider löschen.

Frage beantwortet?

Das hängt vom Vertrag ab, in dem solche Fragen geklärt sein müssen.

Das Unternehmen, dem Du die Daten zur Verfügung gestellt hast (bzw. in die Verarbeitung eingewilligt hast), muss in dem Fall eine sog. Auftragsdatenverarbeitung mit dem Dritten (Callcenter) schließen. Darin ist die genaue Verwendung/Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu definieren.

Gesetzlich also grundsetzlich kein Problem.

Deine Frage kann man mit Ja und nein beanmtworten!
Es kommt auf die Details in dem Vertrag an den Due abgeschlossen hast. Bitte lies mal die AGB’s und die datenschutzerklärung wirklich genau durch. da gibt es Formulierungen, da kann man nur Staunen…
Viel Spass beim Lesen
GRuß
RV

Unternemen bedienen sich der CallCenter und auch für diese gibt es Datenschutzbeauftragte (DSB) sog.betriebliche DSB sind diese dort nicht voranden kann ein andere Firma dafür tätig werden, sofern dort die Voraussetzungen erfüllt sind. Wie immer ist es notwendig, das Kleingedruckte in Veträgen zu lesen.
Ein Callcenter-Mitarbeiter bekommt in der Regel nicht alle personenbezogenen Angaben von Dir zu lesen. Hast Du aber einen Verdacht, so erkundige Dich bei dem zuständigen DSB. Bist Du damit auch nicht einverstanden, so wende Dich den Landesbeauftragten für den Datenschutz.
Viel Erfolg!
Thomas

Wenn es sich um eine sogenannte Datenverarbeitung im Auftrag nach § 11 BDSG handelt, darf ein Telekommunikationsunternehmen die Kundendaten - soweit es zur Erfüllung des Vertrages oder zur Durchführung einer telefonischen „Beratung“ (sofern dieser nicht durch den Kunden bei Auftragserteilung oder später widersprochen wurde) an ein Callcenter zulässig. Allerdings muss das Telekommunikationsunternehmen das Callcenter sorgfälting, insbesondere auch unter Datenschutzgesichtspunkten auswählen und dafür Sorge tragen, dass das Callcenter die Kundendaten nur zu den vereinbarten Zwecken nutzt.

Freundliche Grüße,

W.H.

vielen Dank für die Antworten…
Hmmm. Das heisst also einfach gesagt, wenn ich ein Problem mit meinem Produkt habe, das aus irgendeinem Grund nicht seinen Zweck erfüllt gibt es für mich als Kunden keine Möglichkeit mit meinem Vertragspartner in Verbindung zu treten weil alle Kundenanfragen telefonisch und schriftlich von Drittanbietern die sich wiederum Drittanbietern bedienen abgewickelt werden… Schade, da sollte man echt überlegen welche Verträge man überhaupt ruhigen Gewissens abschliessen kann.

Hallo,

wenn die Beauftragung des Callcenters durch den Telekommunikationsdienstleister richtig und datenschutzkonform erfolgt, handelt das Callcenter im Namen und Auftrag des Telekommunikationsdienstleisters. Ob es sich bei der telefonischen Beratung um eingene Mitarbeiter des Telekommunikationsdienstleisters oder um Mitarbeiter des Callcenters handelt, macht dann keinen Unterschied. Inwieweit sich das Callcenter weiterer Subunternehmer bedienen darf, muss in der Auftragsvergabe des Telekommunikationsdienstleisters klar geregelt sein. Bei seriösen Telekommunikationsdienstleistern und seriösen Callcentern besteht aus meiner Erfahrung heraus kein Grund zur Sorge.

Viele Grüße,

W.H.

Schwierig zu kündigen, da das ja im Vertrag stand. Mann kann höchstens argumentieren das dies im Kleingedruckten unterging und überlesen hast und du nicht ausreichend informiert wurdest.
Besseres Argument:
Du wirst jetzt ständig von diesen Partner angerufen und hast mehrmals gebeten dieses zu unterlassen (am Besten schriftlich). Aber zu sagen ich kündige jetzt weil sie den Kundenkontakt von einer Callcenterfirma machen geht nicht ohne weiteres. Wie gesagt das ist gängige Praxis.

Hallo Janni04,

ohne weitere Kenntnis des Sachverhalts

  • wem haben Sie wann welche Daten in welchem Zusammenhang gegeben?
  • wie wurden diese Daten übermittelt (elektronisch, Papier?)
  • wurde evtl. (unbeabsichtigt? versteckt?) eine Einwilligungserklärung abgegeben?

ist das pauschal aus der Ferne schwer zu beantworten.

Grundsätzlich gilt, dass bestimmte personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet, genutzt und gespeichert werden können (bsp. zur Durchführung von Rechtsgeschäften, § 28 ff. BDSG). Auch die Übermittlung ist in bestimmten Fällen gestattet, z.B. bei einer Auftragsdatenverarbeitung (§ 11 BDSG).

Diese muss allerdings geregelt werden; Sie als Kunde müssen nicht zwingend im ersten Schritt darüber informiert werden. Wohl aber, wenn Sie eine Datenschutz-Anfrage nach § 34 BDSG stellen.

Viele Großfirmen haben den „Service“ ausgelagert, z.B. an Call-Center. In diesen wiederum werden häufig Leiharbeiter eingesetzt.

Besteht zwischen diesen beiden Unternehmen ein ADV-Vertrag nach § 11 BDSG, ist das im Prinzip völlig in Ordnung, wenn dadurch das Rechtsgeschäft (als Zweck der Erhebung) mit Ihnen durchgeführt wird UND die Mitarbeiter/innen (auch Aushilfen, Praktikanten und Leiharbeiter/innen) auf das Datengeheimnis nach § 5 BDSG verpflichtet wurden.

Mehr kann ich erst sagen, wenn Sie etwas ausführlicher beschreiben, was vorgefallen ist.

Gruß
FG

Hallo,

auch datenschutzrechtlich werden durch den Vertrag die rechtlichen Beziehungen geregelt. Wenn es um Zahlungsfähigkeit geht,w ird ein Unternehmen die Bedingung formulieren, dass bei der Schufa nachgefragt werden kann. Ohne diese Einwilligung wird kein Vertrag zustande kommen, weil kein Unterneher Leistungen (vor-)leistet, ohne dafür das versprochene Entgelt zu bekommen. Das glit auch für die Bekanntgabepflicht bezüglich der Bankdaten.
Wir zugestimmt, dass sichd das Unternehmen mit dem Kunden in Verbindungs setzen darf, muss darauf geachtet werden, welche Grüne hierfür genannt sind. Oft wird vereinbart, dass das Unternehmen über seine Produkte informieren darf. Hat man dem zugestimmt, braucht man sich nicht wundern, wenn solche Anfrufe auch kommen. Zur Erfüllung dieser „Möglichkeiten“ kann sich das Unternehmen auch eines Callcenters bedienen. Die müssen sich natürlich an die Vorgaben des Auftragsgebers halten.

Gruss Siegfried

Guten Abend,

Das wird in dem Vertrag stehen - und wird damit „legal“. Also heissts immer das Kleingedruckte lesen, denn da steht meistens drin, daß eine Weitergabe der Daten an „Partner“ erlaubt wird.

Mit freundlichen Grüßen,
Stefan

Das kommt auf den Vertrag an. Schreiben Sie die Firma an und Lassen Sie sich die Verwendung Ihrer Daten darstellen.
RS