Ist die Werkstatt zu einem Leihwagen verpflichtet?

Nach einem Unfall muss das Auto für mehrere Tage in die Werkstatt. Der Autobesitzer ist aber auf ein Auto angewiesen (langer Arbeitsweg, keine Möglichkeit mit öffentlichen Verkehrsmittel hinzukommen). Darf die Werkstatt das Auto dann für mehrere Tage behalten, wenn sie schon im vorraus weiß, das für den Zeitraum kein Leihwagen zur Verfügung steht? Eigentlich hat der Autobesitzer doch ein Anspruch auf einen Leihwagen? Wenn ja, wie kann dieser geltend gemacht werden?

Natürlich hast Du Anspruch auf einen Leihwagen wenn die Schuldfrage so geklärt ist: Irgendwer hat Dir Dein Fahrzeug beschädigt. Wenn Du selbst eine Teilschuld hast, dann kommt es auf Deine Versicherung an.

Sollte die Werkstatt keinen Leihwagen stellen, suche eine andere werkstatt auf. Wenn Du den Unfall nicht selbst verschuldet hast, dann darfst Du auch auf örtliche Vermietungen zurück greifen. Deine Frage gibt leider nicht genug Aufschluss…

lg…Alexander Benecke

Die Versicherung zahlt den Leihwagen, dass ist schon geklärt, unklar war mir nur, ob die Werkstatt den Wagen länger als einen Tag behalten darf, ohne einen Leihwagen zu stellen, da wir auf ein Auto angewiesen sind. Die Werkstatt sagt, dass sie über den Zeitraum, den das Auto dort ist keinen Wagen zur Verfügung hat.
Beantworte auch weitere Fragen, wenn dies zur besseren Antwortfindung hilft.

LG