Ist die Witwe erbberechtigt?

Hallo Rechts-Experten,

in unserem Bekanntenkreis ist folgende Frage aufgetreten.
Ein altes Ehepaar ist kürzlich verstorben und hat für die Nachkommen ein Testament hinterlassen. Das Paar hatte drei Kinder: zwei Töchter und einen Sohn, der bereits vor den Eltern im Jahr 2010 verstorben ist.
Er hat aus erster Ehe einen erwachsenen Sohn, er hatte sich nach der Scheidung wieder verheiratet.

Das Testament teilt das beträchtliche Erbe auf zwischen den beiden Töchtern und dem Enkel, die Frau des verstorbenen Sohnes ist nicht berücksichtigt.

Ist das nach Erbrecht korrekt – oder steht der Witwe des Sohnes der Pflichtteil aus dem Erbe des Enkels zu.

Für eine sachdienliche Stellungnahme dankt im Voraus

mit Gruß Walter VB

Hallo!

Pflichtteile bekommen nur „enterbte“ gesetzliche Erben.

Die Ehefrau(en) des verstorbenen Sohnes gehören nicht dazu !
Also erben sie nichts.

MfG
duck313

Hallo, die gesetzliche Erbfolge sieht nicht vor, dass die geschiedene Ehefrau oder auch die 2. Ehefrau (Witwe) von den Eltern des Mannes erben, da sie nicht bluts-
verwandt sind. Dafür erbt der Enkel an Stelle seines verstorbenen Vaters zusammen mit den Schwestern seines Vaters. Somit ist auch das Testament gültig. Einen Pflichtteil für geschiedene Ehefrauen oder Witwen gibt es nicht.

Hier wird nach der Korrektheit des Testamentes gefragt, erst in zweiter Linie nach dem Pflichtteil.
Die beiden Erblasser konnten natürlich mit ihrem Vermögen anordnen, wie es ihnen beliebt. Schließlich möchte man nicht vorher nach der Meinung der Schwiegerkinder fragen müssen. Insoweit ist das T. also korrekt.
Im übrigen sind Schwiegerkinder & Co. nicht pflichtteilsberechtigt.

Hallo Heinz,

Nein, es geht wirklich nicht um die Frage, ob das Testament korrekt ist, sondern ganz einfach und sachlich, ob in diesem Fall die Witwe des Sohnes erbberechtigt ist - und sei es auch nur mit einem Pflichtteil.

Die Stellungnahmen hier im Forum sind klar und deutlich - vielen Dank dafür.

Besten Gruß
Walter VB

Da die Witwe des Sohnes (hoffentlich) nicht mir dem vorverstorben Kind blutsverwand ist, steht ihr kein Erbrecht zu.

Und Pflichtteile erhalten nur die von der Erbfolge ausgeschlossenen Kinder, Eltern sowie Ehegatten des Erblassers.

G imager761

Nein,sie ist nicht erberechtigt.Schliesse mich meinen Vorrednern an.Viel Erfolg!

Hallo Walter,

die Witwe erbt nicht, es erben nur die Töchter samt Enkel.
Lieben Gruss