Ist Diebstahl auf der Reise versichert?

Hallo,

Stranddiebstahl; wir waren mit unserer erwachsenen Tochter am Strand in Barbados, dort wurde die Strandtasche mit Inhalt,Kleidung und Geldbörse mit Ausweisen und Kreditkarten, Geld,und Handy gestohlen.Wir waren im Meer baden und die Tochter beaufsichtigte die Tasche. Tritt hier die Haftpflichtversicherung der Tochter oder unsere Hausratversicherung ein?

Stina

Hallo,
das wird in der Tat schwierig.
Der Aufenthalt im Ausland ist in der Hausratversicherung unproblematisch, da es sich nur um einen vorübergehenden Aufenthalkt handelt und sodann die Außernversicherung gilt. Jeodch ist die Gefahr einfacher Diebstahl nicht versichert, es sei denn die Police beinhaltet einen Sondereinschluss „On Tour“ o.ä. Da hilft nur Police lesen.
Über die Hefatpflicht wäre mangels einer Haftung nur eine Deckung über den Sondereinschluss „Gefälligkeitsschäden“ denkbar, der oftmals beinhaltet ist. Hierzu müsste die Aufsicht der Tochter auch als eine ausdrückliche Gefälligkeitshandlung gesehen werden. Zudem darf die Tochter nicht mit in einem Haushalt wohnen, da Schäden untereinander in diesem Fall i.d.R. ausgeschlossen sind.

Grüße!

Hallo,

leider scheiden hier beide Versicherungen völlig aus, da es sich um einen „ganz normalen“ einfachen Diebstahl handelt. Dafür ist die Tochter nicht haftbar zu machen und die Hausratversicherung leistet im Rahmen der sog. „Außenversicherung“ nur bei „Einbruch-Diebstahl“ und ein Einbruch liegt hier nicht vor!

Beste Grüße

Alexander Haid

Die Haftpflichtversicherung kommt hier m.E. nicht in Betracht. Die Hausrat leistet bei Einbruchdiebstahl. Einfacher Diebstahl (ohne Einbruch) ist i.d.R. bis auf wenige Ausnahmen nicht versichert. Ausnahmen (je nach Tarif) können sein: Gartenmöbel, Wäsche von der Leine, Diebstahl aus Krankenzimmer/Hotelzimmer.

Ich gehe davon aus, dass die Diebe zu zweit waren: Einer lenkt das Opfer ab, der andere stiehlt. Ich gehe mit großer Wahrscheinlichkeit davon aus, dass Ihre Hausratversicherung den Schaden nicht zahlen wird. Informieren Sie Ihre Versicherung über den Schaden.

Für eine kurze Rückmeldung, wie Ihre Versicherung entschieden hat und mit welcher Begründung, wäre ich Ihnen dankbar.

Weder ihre Hausrat (kein Einbruch, keine Beraubung) noch die Haftpflicht ihrer Tochter (man kann ein Verschulden auch kontruieren - wie wollen sie beweisen, dass sie nicht zu Dritt im Wasser waren)

Hallo,

also wenn dann über die Hausrat. Fraglich, ob hier der „einfache Diebstahl“ geregelt ist. Normalerweise ist Einbruch-Diebstahl versichert was hier nicht gegeben ist.

Gruß Jochen

Hallo Stina,

die Hausratversicherung zahlt normalerweise nicht bei einfachem Diebstahl (sondern nur in Verbindung mit Einbruch). Die Haftpflichtversicherung wird nur dann zahlen, wenn „Abhanden kommen“ und „Gefälligkeitsschäden“ mitversichert sind. Das sind aber zusätzliche Klauseln, die im normalen Versicherungsumfang meistens nicht enthalten sind.
Also am besten prüfen, ob der Versicherungsumfang eurer Tochter entsprechend ist. Viel Erfolg, Barbara