Ein Angestellter mit Dienstwagen hat einen sehr weiten Anfahrtsweg zur Arbeit (mehr als eine Stunde).
An einem Tag findet eine betriebliche Schulung statt, an der der AN teilnimmt.
Der AG weist den AN an, den Referenten vor Beginn der Schulung am Flughafen abzuholen, obwohl ihm der weite Anfahrtsweg des AN sowie die Tatsache, dass dies aufgrund der Verkehrssituation einen Umweg von zusätzlich ca 45 min für den AN bedeutet.
Auch ist dem AG bekannt, dass mehrere andere AN mit Dienstwagen in der nahen Umgebung des Flughafens wohnen.
Der AN lehnt die Abholung des Referenten mit Verweis auf diese Tatsachen ab.
Hol - und Bringdienste gehören nicht zu den normalen Aufgaben des AN.
Kann dies als Arbeitsverweigerung gesehen werden?
der AN hat überhaupt keinen langen Arbeitsweg, und sollte froh sein, dass er dafür einen PKW vom AG zur Verfügung hat. Er sollte sich außerdem überlegen, dass er damit vermutlich in die Gehaltsgruppe derer gehört, von denen man mehr als 37,5h Engagement nine to five erwarten darf. Und hierzu gehört auch, dass man sich als Teil des Unternehmens und Verantwortlich für den gemeinsamen Erfolg begreift. Und insoweit sollte es ihm egal sein, ob er mal ein paar Minuten früher aufstehen und den Chauffeur spielen muss.
Kopfschüttelnder Gruß vom Wiz, der seit über einem Jahr wöchentlich mit dem Flieger pendelt, was ihm regelmäßig Tage mit >12h bereitet, die Woche in einer netten kleinen Firmenwohnung fernab der Familie verbringt, aber angesichts seines Salärs dies als vollkommen normal betrachtet, und selbstverständlich auch mal eine Stunde Sekretariatsarbeiten oder Chauffeurtätigkeiten übernimmt, wenn dies für das Unternehmen von Vorteil ist, auch wenn er als Syndikus des Hauses dafür vielleicht etwas überqualifiziert ist.