Ist dies ein echtes 13. Monatsgehalt?

Hallo zusammen,

mein Freund und ich diskutieren gerade, er hat vor seinen Job zu kündigen (schlechte Bezahlung, er will in meine Nähe ziehen und der Chef muss auch echt die Hölle sein).
Da wir momentan wegen Umzug und bevorstehendem Familienzuwachs eigentlich jeden Cent brauchen, überlegen wir gerade ob sein 13. Monatsgehalt anteilsmäßig ausbezahlt werden wird bei der Kündigung. Im Vertrag klingt alles etwas seltsam:

§ 6 Vergütung

Der Mitarbeiter erhält als jährliche Gesamtvergütung ein jährliches Bruttogehalt in Höhe von x € zahlbar in 13 Monatsgehältern im Nachhinein entsprechend der jeweils gültigen Arbeitsordnung.

In der Gesamtvergütung sind enthalten betriebsübliches Weihnachts- und Urlaubsgeld.

Vermögenswirksame Leistungen werden nach 6-monatiger Betriebszugehörigkeit bis zu einer Höhe von x € monatlich bezahlt.

Für die Zeit eines ruhenden Beschäftigungsverhältnisses werden Urlaubs- und Weihnachtsgeld nicht bezahlt.

§ 7 Freiwillige Sonderzahlungen

Jegliche freiwilligen Sonderzahlungen liegen im freien Ermessen der Firma und begründen keinen Rechtsanspruch, auch wenn die Zahlung wiederholt und ohne ausdrücklichen Vorbehalt der Freiwilligkeit erfolgte.

Im Falle freiwilliger Sonderzahlungen ist der Mitarbeiter zu deren Rückzahlung verpflichtet, wenn er wegen Eigenkündigung oder aufgrund eines von ihm zu vertretenden Grundes bis einschließlich zum Ablauf des 31.3. oder – sofern die Sonderzahlung eines Monatsvergütung übersteigt – bis einschließlich zum Ablauf des 30.6. des auf die Auszahlung folgenden Kalenderjahres ausscheidet. Die Rückzahlungsverpflichtung gilt entsprechende, wenn das Anstellungsverhältnis innerhalb des vorgenannten Zeitraums durch Aufhebungsvertrag beendet wird und Anlass des Aufhebungsvertrags ein Recht zur außerordentlichen oder verhaltensbedingten Kündigung oder ein Aufhebungsbegehren des Mitarbeiters ist.

Die Firma ist berechtigt, mit ihrer Rückzahlungsforderung gegen die rückständigen oder nach der Kündigung fällig werdenden Vergütungsansprüche unter Beachtung der Pfändungsbestimmungen aufzurechnen.

Was meint ihr?

Danke im voraus für eure Meinung.

Lg Janina & Patrick

Hallo,

ja, er bekommt das 13. Monatsgehalt auch bei einer ANseitigen Kündigung anteilmäßig ausbezahlt. Man sollte jedoch bedenken, dass bei einer eigenen Kündigung das Amt oft drei Monate Sperrung verhängt. Alles Gute. LG Bea

Hallo,
eigentlich ist es doch ganz klar formuliert in § 6: "Der Mitarbeiter erhält als jährliche Gesamtvergütung ein
jährliches Bruttogehalt in Höhe von x € zahlbar in 13
Monatsgehältern im Nachhinein entsprechend der jeweils
gültigen Arbeitsordnung.

In der Gesamtvergütung sind enthalten betriebsübliches
Weihnachts- und Urlaubsgeld." Das heißt, das Weihnachtsgeld ist in 13 Raten aufgeteilt und wird monatlich ausgezahlt.

Schöne Grüße
Phantomin

Hallo, das ist ja ein „super“ Arbeitsvertrag. 13 Monatsgehälter, ohne zu schreiben, wann die denn ausbezahlt werden, insbesondere das 13. Aber es kommt noch schlechter: Für den Fall der Kündigung ist hier nichts geregelt (es sei denn, im restlichen Text des Vertrags stünde noch etwas davon). Das 13. Gehalt ist m.E. nicht als Sonderzahlung anzusehen, fällt also nicht unter den §7. Andererseits kann §6 so gelesen werden, dass das 13. Gehalt das Weihnachts- und Urlaubsgeld ist. Aber auch nur so ungefähr. Aber das spielt am Ende auch keine Rolle.

Insofern würde ich zunächst sagen: Wenn das betriebsübliche Datum der Zahlung des 13. Gehaltes vor dem Termin des Ausscheidens liegt, besteht voller Anspruch darauf. Wenn nicht, besteht gar kein Anspruch.

Andererseits könnte auch argumentiert werden, dass im Arbeitsvertrag ja von einem Jahresgehalt die Rede ist. Wenn man z.B. ein halbes Jahr gearbeitet hat, entstünde ein Anspruch auf ein halbes Jahresgehalt, d.h. also auf das halbe 13. Gehalt.

Der Fall ist jedenfalls vertraglich nicht klar geregelt, man muss sehen, wie betriebsüblich damit umgegangen wird, im Zweifel dürfte die erste Antwort zum tragen kommen.

Aber ich bin kein Jurist; vielleicht gibt es noch irgendwelche Präzedenzfälle, wo anders entschieden wurde.
Grüße, Reinhard

Hallo Ihr Zwei,
nach meiner Meinung besteht kein Rechts auf die Zahlung dses 13. Monatsgehaltes. Mit diesen Regelungen ist der Arbeitgeber in alle Richtungen abgesichert.

Vielleicht weiss hier noch jemand etwas anderes. Viel Glück.

HG Circan

Hallo, Deine Angaben lassen tatsächlich der Fantasie freien Lauf. Für mich hebt sich die eine Vereinbarung mit der nächsten wieder auf. Hier handelt es sich nach meinem Ermessen um eine arbeitsrechtliche Frage, die von einem Fachmann überprüft und beantwortet werden sollten. Sprich Anwalt für Arbeitsrecht. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass solche vertraglichen Vereinbarungen Gesamtheitlich betrachtet und beurteilt werden müssen. Mein Wissen ist hier nur allgemeine und daher nicht verlässlich.
Gruß
Ella

Hallo,
leider kann mein Mann Ihre fragen nicht beantworten, er ist z.Zt. in Italien. Sorry
Gruß
Ingrid Kühn

Hallo ihr Beiden,

gibt es einen Tarifvertrag bei euch, so ist auch diese Sache dort geregelt und nachzulesen.

Ist es ein Unternehmen mit wenger als 10 Mitarbeiter, gilt was im Vertrag steht.

Ist es eine Firma mit mehr als 10 MA und ihr seit keinem Tarif unterlegen, so gelten die gessetzlichen Regelungen. Rückzahlung der Leistung wenn vor dem 31.03. sich der MA in einem gekündigten Verhältis befindet.

Gruß, Feelein

Hallo Janina, es ist wirklich etwas merkwürdig formuliert. Nach meiner Lesart, handelt es sich nicht bei der Festlegung der 13 Gehälter um einen Einschluss einer Sonderzahlung (Weihnachtsgeld), zumal der Passus Sonderzahlung separat behandelt wird. Somit kommen nach meinem Verständnis im Jahr 13 Gehälter zum Tragen, d.h. bei Ausscheiden für jeden Monat ein Zwölftel des 13 Gehalts. Ich denke auch, dass dieses arbeitsgerichtsfest ist, da es Bestandteil der „normalen“ Vergütung ist. Nur noch ein freundlicher Hinweis: Bei einer Kündigung durch Ihren Freund, hat dieser ggf. schuldhaft zu seiner Arbeitslosigkeit beigetragen. Dieses kann/wird zu einer Sperre (ca. 3 Monate)beim Arbeitslosengeld führen. Vielleicht kann man vorab mit dem Arbeitsamt dieses klären, vielleicht unter dem Gesichtspunkt des Umzugs.

Hallo,

bei einer Kündigung bis zum 31.03. des nächsten Jahres müssen Sie den 13 Monatsgehalt zurückzahlen, weil eine freiwillige Zuwendung des Arbeitsgeber ist.

Gruß
Marinel

Ich würde euch gerne helfen. Ich weiß nicht, ob es in der Firma deines Freundes einen Betriebsrat gibt, denn
sonst hätte man nicht einen derartigen „Knebelvertrag“ durchgehen lassen.
Die Normalität ist so, dass bei Eigenkündigung, anteilmäßig auf die Monate bezogen die Sondervergütung
ausbezahlt wird. In Eurem Fall gibt es diese Rücklzahlungspflicht, da werdet Ihr kein Glück haben, wenn Dein Freund diesen Vertrag seinerzeit unterschrieben hat.
Liebe Grüße Bernward

Hallo ,

wenn die Eigenkündigung vor dem 31.März rausgeht, so gilt die Märzklausel. Das Weihnachtsgeld kann der Arbeitgeber zurückverlangen.

Gruß
Kancicegiii

Hallo,

es scheint kein 13. Gehalt im Sinne eines Tarifvertrages zu sein.
Bitte Gewerkschaft (Rechtsstelle DGB), oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht kontaktieren.

Tut mir Leid.

Mit freundlichen Grüßen

Uwe H.