Ist dies ein Kettenarbeitsvertrag?

Hallo!

Herbert Hurtig ist als Hausmeister auf 400-€-Basis beschäftigt. Sein Arbeitgeber ist ein Personladienstleister, der seine Arbeitsverträge grundsätzlich auf 6 Monate befristet. Herbert meint nun, da der Arbeitsvertrag bereits 4 x um weitere 6 Monate verlängert wurde, dass es sich um nen Kettenarbeitsvertrag handelt u ihm nun ein unbefristeter AV zusteht. So hat er es zumindest mal gehört… Was is da dran? Verändern sich irgendwelche Fristen (zB Kündigungsfristen) mit einem solchen Arbeitsverhältnis, was dann in ein unbefristes umswitcht? Immerhin ist er schon 2 Jahre in ein und demselben Objekt als Hausmeister tätig u wird auch nirgendwo anders eingesetzt werden (können).

Auf hilfreiche Antworten in diesem, selbstverständlich fiktiven, Fall hofft

Mutschy

Hallo

Die meisten Antworten stehen bereits ein paar threads tiefer bzgl der Befristung über 2 Jahre.

Zusammengefasst. Außer in den wenigen Ausnahmen des §14 TzBfG ist eine Befristung über die Dauer von 2 Jahren hinaus oder bei mehr als 3 Verlängerungen (also unter den exakt gleichen arbeitsvertraglichen Vereinbarungen) unwirksam, wenn man dies im Rahmen der Vorgaben des § 17 TzBfG rechtzeitig feststellen lässt.

Eine Befristung mit Sachgrund wäre aber durchaus länger und auch zu unterschiedlichen Konditionen möglich. Ein möglicher Sachgrund könnte sein, daß der Entleiher mit der ZAF immer nur einen Vertrag über 6 Monate schließt und die ZAF daher einen darüber hinausgehenden Bedarf an der Arbeitsleistung des AN nicht sicherstellen kann.
Das wäre dann im § 14 Zulässigkeit der Befristung:
(1) Die Befristung eines Arbeitsvertrages ist zulässig, wenn sie durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor, wenn
1.der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung nur vorübergehend besteht,

Gruß,
LeoLo