Ist Dies möglich?

Einen schönen Guten Abend zusammen!

Also:
Ich mache eine Beratungsvertrag mit einem Kunden in dem er mir erlaubt für Ihn einzukaufen.
Mein Kunde erteilt mir den Auftrag etwas (Es ist Abgesprochen genau was!) für Ihn einzukaufen:
Kann ich dann in seinem Auftrag etwas einkaufen (auf seinem Namen und sein Konto?)
Ist dies erlaubt?
Ist dann mein Kunde direkter Kunde beim Verkäufer? (es war ja i.A.)
Kann mein Kunde Garantie Ansprüche mir Gegenüber machen?
Oder nur beim Verkäufer, da er ja Kunde ist und die Gegenstände eingekauft hat?

Mfg

Christian

Einen schönen Guten Abend allein!

Ich mache eine Beratungsvertrag mit einem Kunden in dem er mir
erlaubt für Ihn einzukaufen.
Mein Kunde erteilt mir den Auftrag etwas (Es ist Abgesprochen
genau was!) für Ihn einzukaufen:
Kann ich dann in seinem Auftrag etwas einkaufen (auf seinem
Namen und sein Konto?)
Ist dies erlaubt?

Er erteile dir eine schriftliche Volmacht oder einen schriftlichen Auftrag eben dies zu tun.

Ist dann mein Kunde direkter Kunde beim Verkäufer? (es war ja
i.A.)

ja

Kann mein Kunde Garantie Ansprüche mir Gegenüber machen?

Garantie nicht, aber Haftungsansprüche aus Falschberatung o.ä.

Oder nur beim Verkäufer, da er ja Kunde ist und die
Gegenstände eingekauft hat?

Wenn die Auftrags-, Liefer- und Re-Anschrift die Anschrift deines Kunden ist, besteht diese Rechtsverhältnis zwischen den beiden.

gruss

Danke!
Danke local für die Antworten!

Mfg

Christian