Hallo,
wir haben vor kurzem ein Haus gekauft, Kaufvertrag wurde am 06.10.2011 unterschrieben. Die Finanzierung wurde genehmigt und muss nur noch bearbeitet werden, d.h. das Geld muss noch ausgezahlt werden. Bearbeitungszeit ist bei der Bank derzeit sehr lang 4-6 Wochen. Beim Notar wurde mit dem Verkäufer ein Termin zur Schlüsselübergabe vereinbart (01.11.2011) und er wurde mehrmals darauf hingewiesen, dass zu diesem Zeitpunkt der Kreditbetrag noch nicht an ihn überwiesen sein wird.Dies wurde auch in den Kaufvertrag aufgenommen. Der Verkäufer meinte, dass er uns vertraue und deshalb den Schlüssel schon vorher übergibt. Nun hat er es sich anders überlegt und will uns den Schlüssel erst übergeben, wenn er das Geld hat. Wir haben nun schon unsere Wohnung gekündigt, müssen im Haus noch modernisieren, haben Handwerker bestellt, müssen die Mietwohnung renovieren…und das alles bis 31.12.2011. Ist dies ein Vertragsbruch? Wie können wir dagegen vorgehen? Kann man dem Verkäufer drohen, dass wir vom Kaufvertrag zurücktreten? Wäre das rein theoretisch überhaupt möglich? Wir haben eine 10 Monate alte Tochter und wollten mit ihr Weihnachten im neuen haus feiern. Mfg
Was steht im Kaufvertrag? Das zählt. Alle anderen Vereinbarungen oder Zusagen sind ungültig.
Sollte also die Schlüsselübergabe VOR Zahlung des Kaufpreises im Kaufvertrag klar vereinbart sein, so ist der Schlüssel herauszugeben.
Ich glaube aber nicht, dass dies so im Vertrag steht!
Die Lösung Ihres Problems kann hier, aus der Distanz und ohne Kenntnis der genauen Umstände nicht erarbeitet werden.
Ich bin auch über die Dauer der Darlehensbearbeitung sehr überrascht. Das sind ja halbe Ewigkeiten.
Meine Mandanten erhalten in längstens einer Woche die Zusage der finanzierenden Bank.
Mit freundlichen Grüssen
Friedrich Pausch