Ist diese Arbeitslosengeldsperre richtig?

Ich habe zwei Fälle:

  1. Bewerber verschickt die Bewerbung per Post. Arbeitgeber erhält diese aber nicht ODER verschlampt sie selber… Der Bewerber hat diese Bewerbung aber unter Zeugen verschickt, gibt dies auch so bei der AA an und kann die Zeugen benennen (natürlich ohne Quittung).
    Ist eine Sperre dann rechtens?
    Schließlich hat man ja die Bestätigung der Zeugen, dass es so war!

  2. Ein Bewerbungsvorschlag kommt ins Haus geflattert, z. B. am 5. Januar, aber man bewirbt sich das erste Mal vielleicht drei Tage zu spät, aber auch mit dem Grund, dass man sich einfach um sehr viele Bewerbungen gekümmert hat (also vor dem 5. Januar ca. zehn Bewerbungen in den zwei Tagen vorher) und einfach Terminüberschneidungen vermeiden wollte, was auch ab und zu vorkommt und man Arbeitgebern schließlich nicht sagen möchte: „Sorry, am 8. Januar kann ich nicht kommen; da hab ich andere Bewerbungsgespräche. Wenn es da nichts wird, komm’ ich dann zu Ihnen.“ Natürlich übertrieben, aber Ihr wisst, denke ich, was ich meine. :smile:

Ermessensfrage
Hallo,

wenn es um Ämter geht, dann versende ich Briefe nur als Einschreiben mit Rückschein.
Was glaubst Du, was die Leute vom Arbeitsamt schon alles für abenteuerliche „Entschuldigungen“ gehört haben?

Das gilt leider auch für deinen 2. Punkt:
Das Amt hat immer Priorität, denn schliesslich kommt von dort das Geld.

Auf Ämtern herrscht oft reine Willkür, Verständnis, ob angebracht oder nicht, kann man da meist nicht erwarten. Schliesslich sind die Beamten dort chronisch gestresst und überarbeitet.

Gruß
Frank

Schließlich hat man ja die Bestätigung der Zeugen, dass es so
war!

Ich kann in einer halben Stunde, ab jetzt, fünf Zeugen dafür gewinnen, die aussagen, dass auf dem Prager Wenzelsplatz ein Ufo gelandet ist, worin der Papst, Barack Obama und Osama bin Laden gesessen seien und „Hoch auf dem gelben Wagen“ sangen.

Versucht euch dochmal nicht immer so rauszureden, meine Güte.