Ich habe zwei Fälle:
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Bewerber verschickt die Bewerbung per Post. Arbeitgeber erhält diese aber nicht ODER verschlampt sie selber… Der Bewerber hat diese Bewerbung aber unter Zeugen verschickt, gibt dies auch so bei der AA an und kann die Zeugen benennen (natürlich ohne Quittung).
Ist eine Sperre dann rechtens?
Schließlich hat man ja die Bestätigung der Zeugen, dass es so war! -
Ein Bewerbungsvorschlag kommt ins Haus geflattert, z. B. am 5. Januar, aber man bewirbt sich das erste Mal vielleicht drei Tage zu spät, aber auch mit dem Grund, dass man sich einfach um sehr viele Bewerbungen gekümmert hat (also vor dem 5. Januar ca. zehn Bewerbungen in den zwei Tagen vorher) und einfach Terminüberschneidungen vermeiden wollte, was auch ab und zu vorkommt und man Arbeitgebern schließlich nicht sagen möchte: „Sorry, am 8. Januar kann ich nicht kommen; da hab ich andere Bewerbungsgespräche. Wenn es da nichts wird, komm’ ich dann zu Ihnen.“ Natürlich übertrieben, aber Ihr wisst, denke ich, was ich meine.