Ist diese Aussage ehrenrührig?

Ist die mir von einem unangenehmen Mitbürger schriftlich gegebene Bezeichnung, ich sei „menschlich eine Schande“ ehrenrührig? Kann ich mich dagegen wehren? (Er ist auch sonst mit Schimpfworten – teils sogar schriftlich! - nicht kleinlich!)

Mit Dank für Antworten

ER

Für mich wäre das nur eine Meinungsäußerung, die mir nur bestätigt, dass ich etwas richtig gemacht habe, wenn dieser unangenehme Mensch so etwas von mir sagt. Fühlst Du Dich wirklich von so etwas beleidigt?

Aber die Frage ist wie ein Richter das interpretiert

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Danke für die Antwort.

Richtig gemacht? Nein, offenbar falsch gemacht. Denn ich habe bei knapp 40 Vorfällen (Vertragsbruch), wo ich ihn jedes Mal fristlos aus der Wohnung hätte kündigen können, NICHT gehandelt. Am Ende hat er meine Generosität derart in den Dreck gezogen und mit einer noch unfassbareren Beleidigung überzogen, dass ich in Zukunft ein „verlässlicher Vertragspartner“ sein werde…, einer, der sich NICHTS gefallen lässt.

Und, wie gesagt: Das Konto an Beleidgungen, die er gegen mich bisher schon aussandte, ist übervoll. Rational begründen lässt sich sein Verhalten nicht im Geringsten.

Vermutlich ärgerst Du Dich über Dich selbst, weil Du nicht frühzeitig Grenzen gesetzt hast.
Kündige, wenn ein echter Grund vorliegt und hake es ab sonst ruinierst Du nur Deine Nerven. Gib ihm nicht die Macht über Deinen Gefühlszustand.

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Dann mache es jetzt! Das wird „ihm“ mehr weh tun als eine Beleidigungsklage.

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Wurde die Frage nicht schon geklärt?

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