Guten Tag,
Während ihrer Tätigkeit haben wir Frau XY als fleißige, ehrliche und zuverlässige Mitarbeiterin kennen gelernt.
Guten Tag,
Während ihrer Tätigkeit haben wir Frau XY als fleißige, ehrliche und zuverlässige Mitarbeiterin kennen gelernt.
Warum soll diese Formulierung nicht erlaubt sein ?
Ich lese darin auch nichts unerlaubtes. Es wird nichts negatives geschrieben. Eigentlich sogar ein ganz normaler Standardsatz.
Guten Tag,
Während ihrer Tätigkeit haben wir Frau XY als fleißige,
ehrliche und zuverlässige Mitarbeiterin kennen gelernt.
Das freut mich.
Gruß,
LeoLo
Sicher ist die Formulierung erlaubt.
Deine Frage zielt wohl eher darauf ab ob diese Formulierung verklausuliert ist und „sowohl als auch“ gelesen werden kann, richtig?
Ich würds mir eher so schreiben lassen: „Nur der Vollständigkeit halber möchten wir erwaähnen, dass Frau X stets freundlich, ehrlich, … war“
Bei Arbeitskräften, die mit Geld zu tun haben, zB Kassierer, sollte „ehrlich und zuverlässig“ übrigens im Zeugnis stehen. Auch wenn es eine Selbstverständlichkeit ist. Stünde es nicht drin, KÖNNTE man aber heraus lesen, dass dem nicht so ist…