Ist diese Fristlose Kündigung berechtigt?

Seher geehrter Damen und Herren,
ich hätte eine Frage bezüglich eines Arbeitvertrags/ Arbeitsverhältnisse!
Wie ist es, wenn eine Arbeitnehmer sechs Jahre bei eine Firma eingestellt ist und nach sechs Jahren sein Arbeitgeber auf Lohnerhöhung. Der Arbeitgeber stimmt die Nohnerhöhung zu, zwei Tage darauf sagt er zu dem Arbeitnehmer er sei Fristlos gekündigt. Als Grund wird genant, der Arbeitnehmer hätte beim Arbeiten seid sechs Jahren immer wider Sachen beschädigt haben. Der Arbeitgeber hat sein Arbeitnehmer nie zuvor was gesagt, das er was beschädigt hätte.

Im Vertrag des ist nach § 10 Kündigung: Nach Ablauf der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist vier Wochen zum 15. oder Ende eines Kalendermonats. Jeder gesetzliche Verlängerung der Kündigungsfrist zugunsten der Arbeitnehmers gilt in gleicher Weise auch zugunsten des Arbeitsverhältnisses ist die Kündigung ausgeschlossen.
Der Arbeitgeber ist berechtigt, den Arbeitnehmer bis zu Beendigung des Arbeitsverhältnisse freizustellen. Die Friststellung erfolgt unter Anrechnung der dem Arbeitnehmer evtl. nach zustehenden Urlaubsansprüche sowie evtl. Guthaben auf dem Arbeitszeitkonto. In der Zeit der Freistellung hat sich der Arbeitnehmer einen durch Verwendung seiner Arbeitskraft erzielt Verdienst auf den Vergütungsanspruch gegenüber dem Arbeitgerber anrechnen zu lassen.

Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmer mit geteilt, dass der Angestellte nicht mehr zur Arbeit kommen bräuchte. D. h. der Arbeitnehmer müsste von sein Arbeitnehmer den Lohn für vier Wochen bekommen? Steht dem Arbeitnehmer noch mehr zu als nur die vier Wochen gehallt?
Steht dem Arbeitnehmer eine Lohnabfindung (mehr als die vier Wochen) zu?

Würde mich über einen Antwort freuen.

Zunächst steht dem Arbeitnehmer nur Lohn/Gehalt für die normale Kündigungsfrist (4 Wochen bis zum 15. oder Ende des Kalendermonats) zu. Mehr steht dem Arbeitnehmer in dem Fall wohl nur zu, wenn er erfolgreich gegen die Kündigung klagt. Dafür sollte aber ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht eingeschaltet werden.

Ernst-Erwin

diese Kündigung ist in jeglicher Hinsicht nicht haltbar.
Die Beschädigungen hätten in der Vergangenheit abgemahnt werden müssen, ist dies nicht geschehen, so kann nur bei vorliegen erheblicher Gründe überhaupt eine Kündigung ausgesprochen werden. Schon gar nicht darf wegen „diverser Beschaedigungen“ eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden.
Sie sollten in jedem Fall innerhalb eine Frist von drei Wochen seit Erhalt der Kündigung Klage einreichen. Da die fristlose Kündigung jeder Grundlage entbehrt würden sie gewinnen oder sie einigen sich mit dem Arbeitgeber auf eine Abfindung. Bei 6 Jahren Beschäftigungsdauer sollte das nicht unter 3 Monatsgehältern sein. Mehr gaht je nach Geschick des Anwalts und der Situation des Betriebes sicher auch.
Unter Umstaenden hat Ihr Arbeitgeber sie gekündigt weil er nicht damit rechnet, dass sie sich wehren.
gruss
WG

Sorry, habe leider erst zu spaet gesehen, dass es sich um eine ältere Anfrage handelte. Ich hoffe Sie konnten dennoch damals eine vernünftige Lösung erzielen.
gruss
WG